Eine aus Syrien geflüchtete preisgekrönte Journalistin und Menchenrechtsaktivistin klagt vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart gegen eine rechtswidrige, gewaltsame und offenbar rassistisch motivierte Grenzkontrolle durch deutsche Beamte an der französischen Grenze. Mit Unterstützung des European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR), der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) und des European Network against Racism (ENAR) beantragt die Klägerin, die Rechtswidrigkeit der Kontrolle festzustellen. Die Maßnahme verstößt sowohl gegen deutsches Recht als auch das im EU-Recht verankerte zentrale Prinzip des Rechts auf Freizügigkeit im Schengenraum.
Deutsche Grenzkontrollen verletzen zentrale EU-Rechte
Einwohnerin aus deutsch-französischer Grenzregion klagt nach gewaltsamer Grenzkontrolle
Straßburg – Deutschland – Migration
Fall
Im Juni 2025 fuhr Alloush im Rahmen einer Dienstreise mit dem Zug von Straßburg nach Deutschland. Beim Grenzübertritt forderten Beamt*innen sie dazu auf, Ausweispapiere vorzuzeigen. Daraufhin legte Alloush ihre französische Aufenthaltsgenehmigung und ein Dokument vor, das die Verlängerung ihres Reisepasses bestätigte. Dennoch bestanden die Beamten darauf, dass sie ohne Reisepass nicht einreisen dürfe und zwangen sie, den Zug zu verlassen. Obwohl sie nicht verhaftet worden war, wurde Alloush aufgefordert, zur Polizeistation zu kommen. Sie versuchte, ihre Rechte geltend zu machen, doch die Beamten packten und schubsten sie, fügten ihr Schmerzen zu und drohten, ihr den Arm zu brechen. Auf der Polizeistation musste sich Alloush zu Durchsuchungszwecken vollständig entkleiden. Sie wurde inhaftiert und schließlich gezwungen, zu Fuß nach Frankreich zurückzulaufen. Alloush erlitt unmittelbar körperliche Schmerzen und leidet bis heute unter den psychischen Folgen des Vorfalls. Am 26. November 2025 erhob sie Klage beim Verwaltungsgericht Stuttgart.
Kontext
Nach EU-Recht und Rechtsprechung darf ein Mitgliedstaat Kontrollen an seinen Binnengrenzen nur ausnahmsweise und im Falle einer ernsthaften Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder der inneren Sicherheit wieder einführen. Solche Maßnahmen dürfen nur im äußersten Fall ergriffen werden und nicht über das unbedingt erforderliche Maß hinausgehen. Sie können nur verlängert werden, solange die Bedrohungslage weiterhin besteht (Artikel 25 Schengener Grenzkodex). Keine dieser Voraussetzungen war an der deutsch-französischen Grenze erfüllt. Die Bundesregierung argumentiert, dass alarmierende Entwicklungen an den Grenzen die Wiedereinführung von Kontrollen erforderlich gemacht hätten, jedoch entbehren diese Angaben jeglicher statistischer Grundlage.
Alloushs Erfahrungen reihen sich in ein Muster rassistischer polizeilicher Maßnahmen an den deutschen und europäischen Binnengrenzen ein. Unter dem Vorwand, gegen sogenannte irreguläre Migration vorzugehen, wendet Deutschland Racial Profiling und Gewalt sowohl gegen rassifizierte Migrant*innen als auch gegen rassifizierte Bürger*innen und Einwohner*innen an.
Diese Klage ist Teil einer Reihe rechtlicher Schritte des ECCHR gegen Gewalt an europäischen Grenzen. Sie ist auch einer von mehreren Fällen, die von der GFF unterstützt werden, um gegen die Kontrollen an deutschen Binnengrenzen vorzugehen.