Das ECCHR will das Recht und dessen Auslegung im akademischen Dialog weiterentwickeln. Um (macht-)kritische Perspektiven zu fördern, kooperieren wir mit Universitäten und Forschungseinrichtungen aus der ganzen Welt. Wir beteiligen uns an Forschungsprojekten und verbinden menschenrechtliche Theorie und Praxis.
Die juristische Aus- und Fortbildung künftiger Menschenrechtsanwält*innen ist dem ECCHR ein besonderes Anliegen. Das Curriculum des Critical Legal Training eröffnet den Trainees zusätzliche kritische Blickwinkel, die ihre Erfahrungen aus der praktischen Fallarbeit kontextualisieren und ergänzen.
Bündnisse mit zivilgesellschaftlichen Akteur*innen, der Austausch in transnationalen Netzwerken, mit Kooperationsanwält*innen und mit Partnerorganisationen weltweit ist Grundvoraussetzung für unsere Arbeit. Eine besondere Rolle spielen dabei das Bertha-Justice-Netzwerk und die Zusammenarbeit mit den ECCHR-Alumni*ae.
Gesellschaftliche Kräfteverhältnisse sind ausschlaggebend für die nachhaltige Veränderung des Rechts. Wir beteiligen uns an rechtsbezogenen gesellschaftlichen sowie rechtspolitischen Debatten. Zudem glauben wir an die Kraft der Kunst, um Diskrepanzen zwischen Recht und Gerechtigkeit sichtbar zu machen.