Die juristische Menschenrechtsarbeit stößt immer wieder an ihre Grenzen. Durch rechtliche Interventionen kann das ECCHR Verantwortliche für Völkerstraftaten, wirtschaftliche Ausbeutung oder die brutale Zurückschiebungen von Geflüchteten und Migrant*innen zur Rechenschaft ziehen – doch eine nachhaltige Aufarbeitung und Verhinderung von Menschenrechtsverbrechen kann nur als gesamtgesellschaftliches Projekt geschehen.
Kunst kann in diesem Prozess eine besondere Rolle einnehmen: Durch engagierte Künstler*innen erhält das Streben nach Gerechtigkeit die notwendige Tiefe und Bedeutung, um weite Teile einer Gesellschaft zu erreichen und zum Nachdenken anzuregen.