Gedächtnis und Gerechtigkeit

Ein Gespräch zwischen Kunst, Recht und Zivilgesellschaft zu Menschheitsverbrechen, Folter und Techniken der Aufarbeitung

Institut – Kooperation Akademie der Künste – Gedächtnis und Gerechtigkeit

Menschheitsverbrechen wie die Shoah, die Genozide in Ruanda und Jugoslawien, die Geschichte der Gewalt im Kongo oder in Argentinien sind in der Vergangenheit umfassend diskutiert worden. Doch blieben dabei oft die Jurist*innen ebenso unter sich wie Politikwissenschaftler*innen, Aktivist*innen und Künstler*innen. Das Symposium Gedächtnis und Gerechtigkeit in der Akademie der Künste in Berlin bot ein Forum für interdisziplinäre Gespräche über Massenverbrechen und deren Aufarbeitung.

Paneldiskussionen, Lesungen, Filmscreenings und künstlerische Arbeiten behandelten historische Verbrechenskomplexe und diskutierteen Techniken der Aufarbeitung. In welchem Verhältnis steht die strafrechtliche Verfolgung zu einer zivilgesellschaftlichen Kultur des Erinnerns? Welche kulturellen und politischen Konsequenzen haben Straflosigkeit und öffentliches Verschweigen schwerwiegender Massenverbrechen?

Projekt

Im Rahmen des Symposiums wurden die komplexen Wechselverhältnisse von Recht, kollektiver Erinnerung und Geschichtsschreibung beleuchtet: In welchem Verhältnis steht die strafrechtliche Verfolgung zu einer zivilgesellschaftlichen Kultur des Erinnerns? Welche kulturellen und politischen Konsequenzen haben Straflosigkeit und öffentliches Verschweigen schwerwiegender Massenverbrechen? Und welche ethischen Fragen stellen sich bei der Darstellung der Leiden anderer Menschen? Mit diesem Themenspektrum und einer Reihe hochkarätiger Gäste richtete sich die Veranstaltung an ein breites politisch interessiertes Publikum.

Kontext

Das Projekt war eine Kooperation der Akademie der Künste und des ECCHR, gefördert durch die Bundeszentrale für politische Bildung. Das Programm wurde kuratiert von Wolfgang Kaleck, Generalsekretär des ECCHR. Es umfasste Podiumsdiskussionen, Filmvorführungen, Lesungen und eine Ausstellung künstlerischer Arbeiten. Mit Beiträgen von: Jeanine Meerapfel, Wolfgang Kaleck, Eduardo Molinari, Forensic Architecture, Nghia Nuyen, Silvina Der-Meguerditchian und anderen.

Media

Gedächtnis und Gerechtigkeit © Akademie der Künste
Gedächtnis und Gerechtigkeit © Akademie der Künste

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Einblick

Folter

Die Rechtslage ist eindeutig: Folter ist unter allen Umständen verboten. Wer Folter anwendet, anordnet oder billigt, muss sich dafür vor Gericht verantworten. So sieht es die UN-Antifolterkonvention vor. 146 Staaten haben die Konvention ratifiziert.

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