Curriculum
Bei Fragen zur Bewerbung wenden Sie sich bitte an: application[at]ecchr.eu
Das Critical Legal Training bietet:
- Rechts- und Faktenrecherche und Fallarbeit in einem der vier thematischen Programme – Völkerstraftaten und rechtliche Verantwortung, Border Justice, Wirtschaft und Menschenrechte und dem Institut für juristische Intervention – sowie Medien und Kommunikation
- Integration in unsere tägliche Arbeit, einschließlich projektrelevanter Kommunikation und Administration (z. B. Verfassen von Stellungnahmen und/oder kleinerer Übersetzungen, Co-Organisation von Veranstaltungen)
- Individuelle Betreuung durch erfahrene Jurist*innen
- Teamarbeit und wöchentliche Diskussionsrunden mit Ausbilder*innen und anderen Programmteilnehmer*innen
- Regelmäßige interne Lunch Talks mit international renommierten Menschenrechtsverteidiger*innen
- Kulturelle Veranstaltungen, wie zum Beispiel das Human-Rights-Kino
Voraussetzungen für Teilnehmer*innen
Ausbildung: Bewerber*innen sollten sich in einem fortgeschrittenen Stadium ihrer Ausbildung befinden (mindestens Hauptstudium, idealerweise weiterführendes Studium oder Referendariat) sowie überdurchschnittliche Qualifikationen im Bereich Jura oder anderer relevanter Fächer haben. Bewerbungen von Personen, die sich nicht mehr in der Ausbildung befinden, können wir nur im Zusammenhang mit einem anerkannten Stipendium berücksichtigen.
Hinweise: Leider können wir keine Praktika für Schüler*innen, Abiturient*innen und Student*innen im Grundstudium anbieten.
Anmerkung für Referendar*innen: Eine Ausbildung beim ECCHR kann im Rahmen des Rechtsreferendariats absolviert werden. Dafür kommen die Wahlstation, ein Teil der Anwaltsstation, oder je nach Bundesland auch weitere Optionen hinzu.
Kenntnisse: Alle Bewerber*innen sollten ein grundlegendes Verständnis der Menschenrechte und idealerweise vorherige Erfahrung im NGO-Sektor mitbringen. Darüber hinaus sollten sie auch programmspezifisches Hintergrundwissen haben:
Wirtschaft und Menschenrechte: Gute Kenntnisse der internationalen Debatten zum Thema Wirtschaft und Menschenrechte sowie über Klagen gegen Unternehmen auf nationaler Ebene. Hintergrundwissen über Klimagerechtigkeit und die Rechenschaftspflicht von Unternehmen ist von Vorteil.
Völkerstraftaten und rechtliche Verantwortung: Ausgezeichnetes Verständnis des internationalen Strafrechts (inkl. extraterritoriale Fälle auf nationaler Ebene) sowie der aktuellen rechtlichen und politischen Debatten über internationale Strafgerichtsbarkeit. Hintergrundwissen zum Thema sexualisierte Gewalt im internationalen Strafrecht ist ein Plus.
Border Justice: Gute Kenntnis des Europa- und Völkerrechts sowie der einschlägigen flüchtlingsrechtlichen Grundlagen, evtl. praktische Erfahrungen im Bereich des Migrationsrechts oder des Flüchtlingsschutzes.
Institut für juristische Intervention: Sehr gute Kenntnisse kritischer Theorien des internationalen Rechts und der internationalen Menschenrechte, z.B. in den Bereichen Intersektionalität, postkoloniale, marxistische und feministische Theorie; oder Interesse an/praktische Erfahrung mit der Rolle und Wirkung von Kunst und Aktivismus bei der Durchsetzung der Menschenrechte.
Sprachen: Verhandlungssicheres Englisch ist erforderlich; gute Kenntnisse der deutschen Sprache sind erwünscht, aber nicht zwingend; Kenntnisse anderer Sprachen (z.B. Spanisch, Arabisch, Russisch und Französisch – abhängig von aktuellen Projekten) sind ein Plus.
Dauer der Teilnahme: Drei Monate – oder länger, wenn die Ausbildungsordnung es zulässt bzw. wenn Sie ein Stipendium erhalten; vorzugsweise Vollzeit.