Was uns antreibt und was unsere Arbeit ausmacht, das wollen wir weitervermitteln. Ausbildung, gemeinsames Lernen und Netzwerken machen daher das Wesen des Critical Legal Training des ECCHR aus. Um eine strategische und kritisch-progressive Menschenrechtsarbeit auch in Zukunft zu gewährleisten, bilden wir junge Jurist*innen aus.
Wenn Sie sich für das Critical Legal Training des ECCHR bewerben möchten, füllen Sie bitte unser Bewerbungsformular aus. Informationen zu Bewerbungskriterien und Ablauf finden Sie in unseren FAQs.
Wir nehmen laufend neue Bewerbungen für das Critical Legal Training entgegen.
Stichtage für Bewerbungsauswahlverfahren sind: 1. März – 1. Juli – 1. Oktober
Sie können innerhalb von acht Wochen ab dem jeweils nächsten Einsendeschluss mit einer Antwort rechnen. Wir behalten uns vor, gegebenenfalls Vorstellungsgespräche außerhalb der Bewerbungsfristen zu führen.
Nächstmögliche Anfangstermine eines Traineeships nach Programmbereich:
Wirtschaft und Menschenrechte: Juni 2023
Institut für juristische Intervention: April 2023
Border Justice: Dezember 2023
Völkerstraftaten und rechtliche Verantwortung: März 2023
Ab dem jeweils nächstmöglichen Anfangstermin ist der Beginn eines Traineeships jeweils zum Monatsersten flexibel, sollte aber nicht länger als anderthalb Jahre in der Zukunft liegen.
Die Kernidee des Critical Legal Training ist, die Menschenrechte im Sinne sozialer Gerechtigkeit durchzusetzen, dabei das Recht zu nutzen und seine Grenzen kreativ auszuschöpfen.
Im Critical Legal Training treffen sich angehende Menschenrechtsverteidiger*innen aus der ganzen Welt. Innerhalb der ECCHR-Programmbereiche erhalten die Teilnehmer*innen im Rahmen unserer täglichen Arbeit eine praxisorientierte Ausbildung in strategischer Prozessführung. Darüber hinaus haben sie die Möglichkeit, eine Reihe von anderen Weiterbildungsangeboten wahrzunehmen.
Curriculum
Bei Fragen zur Bewerbung wenden Sie sich bitte an: application[at]ecchr.eu
Das Critical Legal Training bietet:
Voraussetzungen für Teilnehmer*innen
Ausbildung: Bewerber*innen sollten sich in einem fortgeschrittenen Stadium ihrer Ausbildung befinden (mindestens Hauptstudium, idealerweise weiterführendes Studium oder Referendariat) sowie überdurchschnittliche Qualifikationen im Bereich Jura oder anderer relevanter Fächer haben. Bewerbungen von Personen, die sich nicht mehr in der Ausbildung befinden, können wir nur im Zusammenhang mit einem anerkannten Stipendium berücksichtigen.
Hinweise: Leider können wir keine Praktika für Schüler*innen, Abiturient*innen und Student*innen im Grundstudium anbieten.
Anmerkung für Referendar*innen: Eine Ausbildung beim ECCHR kann im Rahmen des Rechtsreferendariats absolviert werden. Dafür kommen die Wahlstation, ein Teil der Anwaltsstation, oder je nach Bundesland auch weitere Optionen hinzu.
Kenntnisse: Alle Bewerber*innen sollten ein grundlegendes Verständnis der Menschenrechte und idealerweise vorherige Erfahrung im NGO-Sektor mitbringen. Darüber hinaus sollten sie auch programmspezifisches Hintergrundwissen haben:
Wirtschaft und Menschenrechte: Gute Kenntnisse der internationalen Debatten zum Thema Wirtschaft und Menschenrechte sowie über Klagen gegen Unternehmen auf nationaler Ebene.
Völkerstraftaten und rechtliche Verantwortung: Ausgezeichnetes Verständnis des internationalen Strafrechts (inkl. extraterritoriale Fälle auf nationaler Ebene) sowie der aktuellen rechtlichen und politischen Debatten über internationale Strafgerichtsbarkeit. Hintergrundwissen zum Thema sexualisierte Gewalt im internationalen Strafrecht ist ein Plus.
Migration: Gute Kenntnis des Europa- und Völkerrechts sowie der einschlägigen flüchtlingsrechtlichen Grundlagen, evtl. praktische Erfahrungen im Bereich des Migrationsrechts oder des Flüchtlingsschutzes.
Institut für juristische Intervention: Sehr gute Kenntnisse des Völkerrechts und der internationalen Menschenrechte. Hintergrundwissen in den Bereichen Gender oder postkolonialer Theorie. Dokumentiertes Interesse und/oder praktische Erfahrung im Überschneidungsfeld von Theorie, Recht und Kunst sind ein Plus.
Sprachen: Verhandlungssicheres Englisch ist erforderlich; gute Kenntnisse der deutschen Sprache sind erwünscht, aber nicht zwingend; Kenntnisse anderer Sprachen (z.B. Spanisch, Arabisch, Russisch und Französisch – abhängig von aktuellen Projekten) sind ein Plus.
Dauer der Teilnahme: Drei Monate – oder länger, wenn die Ausbildungsordnung es zulässt bzw. wenn Sie ein Stipendium erhalten; vorzugsweise Vollzeit.