Kriegsverbrechen
Im Oktober 2016 tötete ein Luftangriff – offenbar des von Saudi-Arabien angeführten Militärbündnisses – im Dorf Deir Al-Ḩajārī im Jemen eine sechsköpfige Familie. Die absichtliche und gezielte Bombardierung der Zivilbevölkerung oder einzelner unbeteiligter Zivilist*innen sind Kriegsverbrechen. Das ECCHR geht juristisch dagegen vor.
Waffenexporte
Trotz tausender Angriffe auf zivile Häuser, Märkte, Krankenhäuser und Schulen – geplant und durchgeführt von der Militärkoalition um Saudi-Arabien und die VAE – lieferten und liefern transnationale Unternehmen aus Europa Waffen, Munition und logistische Unterstützung an die Staaten der Militärkoalition. Europäische Waffenexportbehörden genehmigen diese Lieferungen.
Bewaffneter Konflikt
Seit Dezember 2017 ermittelt die französische Justiz gegen das weltweit größte Zementunternehmen Lafarge. Elf Syrer hatten gemeinsam mit dem ECCHR Strafanzeige gegen das Unternehmen eingereicht. Der Vorwurf: Durch die Geschäfte in Syrien, u.a. mit dem IS, habe das Unternehmen Beihilfe zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit geleistet.
Waffenexporte
Im Februar 2019 verurteilte das Landgericht Stuttgart Mitarbeitende des Waffenherstellers Heckler & Koch wegen illegaler Lieferung von Sturmgewehren nach Mexiko. Das Landgericht hat geprüft, ob Heckler & Koch zwischen 2006 und 2009 Gewehre des Typs G36 an die Polizei im Bundesstaat Guerrero lieferte, obwohl die deutschen Behörden den Export nicht genehmigt hatten.
Militärdiktatur
Mercedes Benz in Argentinien, Volkswagen in Brasilien. Wirtschaftliche Akteure wie die großen internationalen Automobilkonzerne waren nicht nur Nutznießer der Militärdiktaturen in Lateinamerika. Einige Fälle lassen sogar auf eine Komplizenschaft bei der Verhaftung und Folter von Gewerkschafter*innen schließen.
Überwachung
Das Firmenkonglomerat FinFisher GmbH, FinFisher Labs GmbH und Elaman GmbH aus München soll ohne Genehmigung Überwachungssoftware an die türkische Regierung verkauft haben. Die Erfahrung zeigt: Auf die digitale Überwachung folgen in repressiven Staaten oft Haft und Folter. Nach einer Strafanzeige des ECCHR und seiner Partnerorganisationen ermittelt die Münchner Staatsanwaltschaft.
Überwachungstechnologie
Die syrischen Geheimdienste sammeln anlasslos Informationen über politisch unliebsame Personen. Die Spionage geht oft Hand in Hand mit Folter. Zur Überwachung trägt mutmaßlich unter anderem auch Software westlicher Software-Unternehmen bei. Aus Sicht des ECCHR erfordert das transnationale Ermittlungen.
Überwachung
Die deutsch-britische Softwarefirma Gamma International hat mit dem Export von Produkten wie dem Trojaner FinFisher gegen menschenrechtliche Verpflichtungen verstoßen. Das stellte die britische OECD-Kontaktstelle 2015 fest. Das ECCHR hat 2013 in London eine Beschwerde gegen Gamma eingereicht.
Militärdiktatur
Im Fall Mercedes Benz Argentina unterstützt das ECCHR die Angehörigen verschwundener Gewerkschafter aus einem Mercedes Benz Werk bei Buenos Aires. Diese werfen dem Unternehmen vor, dass ein leitender Manager an dem Verschwinden und der Tötung kritischer Gewerkschafter*innen durch argentinische Sicherheitskräfte beteiligt war.
Militärdiktatur
Im Dezember 2012 hat das ECCHR in dem Verfahren der Diktaturopfer Bazán, Avelino u.a. eingereicht. Konkret geht es um die unrechtmäßige Festnahme und Folterung von 27 Arbeitern der Compañía Minera Aguilar S.A. während der argentinischen Militärdiktatur (1976-1983).
Militärdiktatur
2011 hat das ECCHR ein Rechtsgutachten eingereicht, in dem die Verantwortung des Zuckerherstellers Ledesma für Menschenrechtsverletzungen während der argentinischen Militärdiktatur untersucht wird.
Gewerkschafter*innen
2012 hat das ECCHR eine Strafanzeige gegen leitende Mitarbeiter von Nestlé sowie gegen das Unternehmen als solches eingereicht. Der Vorwurf: Die Nestlé-Manager haben es pflichtwidrig unterlassen, Verbrechen durch kolumbianische paramilitärische Gruppen zu verhindern oder ihre Gewerkschafter*innen angemessen zu schützen.
Polizeigewalt
Das ECCHR hat 2013 Strafanzeige gegen einen deutschen Manager des Holzhandelsunternehmens Danzer Group eingereicht. Ihm wird vorgeworfen, es pflichtwidrig unterlassen zu haben, Verbrechen (u.a. Vergewaltigung, Körperverletzung, Freiheitsberaubung) durch kongolesische Sicherheitskräfte zu verhindern.
Folter
Das ECCHR hat Betroffene von Unternehmensunrecht vor dem US Supreme Court unterstützt. Im Kiobel-Fall machten die Kläger geltend, dass der Ölkonzern Shell durch seine nigerianische Tochterfirma Beihilfe zu Verbrechen wie Folter und extralegalen Hinrichtungen geleistet habe.
Apartheid
In den sogenannten Apartheid-Klage-Verfahren haben Betroffene des südafrikanischen Apartheidregimes Schadensersatzansprüche gegen mehrere Unternehmen (u.a. Daimler und Rheinmetall) geltend gemacht. Die Kläger werfen den Unternehmen vor, Menschenrechte in Südafrika verletzt oder Verletzungen nicht verhindert zu haben.