Das deutsche Lieferkettengesetz: Ein Start, aber noch nicht das Ziel

Deutschland – Lieferketten – Sorgfaltspflichten

Nach massivem Druck der Zivilgesellschaft und der Initiative Lieferkettengesetz verkündete die Bundesregierung im Februar 2021 endlich: Deutschland bekommt ein Lieferkettengesetz. Doch Wirtschaftsverbände blockierten weitreichendere Regelungen und so ist das Gesetz weniger stark,  als es sein müsste. Es sieht keine zivilrechtliche Haftung für Unternehmen vor, schützt Betroffene nicht ausreichend und greift in Umweltfragen zu kurz. Dennoch könnte das Gesetz dafür sorgen, dass in Deutschland tätige Unternehmen anders als bisher dazu verpflichtet werden, Menschenrechte und Umweltstandards einzuhalten – und zwar entlang ihrer gesamten weltweiten Wertschöpfungsketten, von der Rohstoffgewinnung bis zum Export.

Damit das geschieht, setzt sich das ECCHR für eine strenge Auslegung und Nachbesserung des Gesetzes ein. Mit strategisch bei der Aufsichtsbehörde eingereichten Fällen werden wir Druck ausüben, um das Gesetz im Sinne der Geschädigten und des Umweltschutzes anzuwenden – und nicht zum Vorteil der Unternehmen.

Fall

Ob Arbeiter*innen, die unter menschenunwürdigen Bedingungen in Südostasien Kleidung für den europäischen Markt produzieren; die brasilianische Dorfgemeinschaft, deren Lebensgrundlage durch ein transnationales Bergbauprojekt zerstört wird oder Bäuer*innen auf den Philippinen, die an Vergiftungen mit Pestiziden aus der Schweiz oder Deutschland leiden: In unserer Zusammenarbeit mit Partner*innen im Globalen Süden beobachten wir, dass das bisher geltende Recht – national wie international – ihre Ansprüche auf sicheres und würdiges Leben und Arbeiten nicht ausreichend vor rücksichtslosem Wirtschaften schützt.

Für ein starkes deutsches Gesetz, das vor allem Betroffene in den globalen Lieferketten im Blick hat, hatte sich 2019 die Initiative Lieferkettengesetz gegründet. Das ECCHR ist eine der 18 Trägerorganisationen, inzwischen hat das zivilgesellschaftliche Bündnis mehr als 130 Mitgliedsorganisationen.

Wir sind der Meinung: Dort, wo das deutsche Lieferkettengesetz nicht weit genug geht, muss auf EU-Ebene nachgebessert werden. Die EU-Gesetzgeber*innen können aus dem deutschen Lieferkettengesetz und seiner Anwendung lernen und an den Stellen eingreifen, an denen das deutsche Gesetz noch Lücken aufweist. Das ECCHR setzt sich deshalb als Mitglied der Justice is Everybody’s Business-Kampagne für ein Gesetz ein, das insbesondere auch Umwelt- und Klimafragen berücksichtigt.

Kontext

Aus Sicht des ECCHR ist eines besonders wichtig: Unternehmen müssen gesetzlich verpflichtet werden, sich ernsthaft und angemessen mit konkreten Risiken ihrer globalen Geschäfte auseinanderzusetzen – und sie müssen für etwaige Schäden an Mensch und Umwelt haften.

Sogenannten Sozialaudits und Zertifizierungen kommt dabei eine Schlüsselrolle zu, denn sie können eine Risikoanalyse unterstützen. Doch Zertifizierungsunternehmen müssen auch ihre eigene Arbeit mit menschenrechtlicher Sorgfalt durchführen. Nachlässige oder falsche Zertifikate dürfen nicht dazu dienen, Missstände wie Kinderarbeit oder Gewerkschaftsunterdrückung zu verschleiern.

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Initiative Lieferkettengesetz fordert starkes Gesetz zur menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht © Initiative Lieferkettengesetz
Initiative Lieferkettengesetz fordert starkes Gesetz zur menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht © Initiative Lieferkettengesetz

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Sorgfaltspflicht

Menschenrechtliche Sorgfaltspflichten besagen, dass ein Unternehmen durchgehende Risikountersuchungen durchführen sollte, um sicherzustellen, dass keine menschenrechtlichen Standards verletzt werden.

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Einblick

Sozialaudits und Zertifikate

Kontrollen, Zertifikate, Sicherheitsüberprüfungen: Was hilfreich klingt, ist oft bloß Augenwischerei. Die sogenannten Audits zu Sicherheits- und Arbeitsbedingungen nutzen den Arbeiter*innen in den globalen Produktions- und Lieferketten oder den Anwohner*innen in (agro-)industriellen Gebieten meist wenig. Anstatt staatlicher Kontrollen, für die häufig das Geld oder der politische Wille fehlt, übernehmen private Firmen die Überwachung von Arbeits-, Gesundheits- oder Umweltstandards.

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