Statement von Dr. Miriam Saage-Maaß, Vice Legal Director und Leiterin des Programmbereichs Wirtschaft und Menschenrechte beim European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) anlässlich der heute verkündeten Einigung auf ein Lieferkettengesetz:
„Mit dem Kompromiss für ein Lieferkettengesetz macht die Bundesregierung endlich einen längst überfälligen Schritt zum Schutz der Menschenrechte in globalen Lieferketten. Doch das angekündigte Gesetz ist mindestens verbesserungsfähig:
Dass das Gesetz zunächst nur für große Unternehmen mit 3000 bzw. später 1000 Mitarbeitenden gelten soll, ist kritisch. Auch kleine und mittelständische Unternehmen, insbesondere aus Risikobranchen wie der Textilindustrie, müssen dringend zum Menschenrechtsschutz verpflichtet werden. Zudem soll das Gesetz in seiner stärksten Form nur für direkte Zulieferer gelten und schließt mittelbare Zulieferer nur abgeschwächt ein. Auch die Rechte von Menschen am weit entfernten Ende der Lieferkette müssen endlich geachtet und Verstöße geahndet werden! Hier bleibt zu hoffen, dass die angekündigte Handlungspflicht für Unternehmen bei Hinweisen auf Menschenrechtsverletzungen unabhängig vom Platz in ihrer Lieferkette durchgesetzt und Beschwerdemechanismen für Betroffene gestärkt werden.
Wir begrüßen die angekündigte Stärkung von Nichtregierungsorganisationen und Gewerkschaften in Deutschland, die Betroffenen so besser in ihrem Kampf für die Menschenrechte unterstützen können. Dennoch fordern wir weiterhin, eine gesonderte zivilrechtliche Haftung im Lieferkettengesetz zu verankern. Nur so kann das Gesetz wirklich denen zugutekommen, die es am meisten brauchen – die Arbeiterinnen und Arbeiter im Globalen Süden. Wir als zivilgesellschaftliche Organisation werden weiter unseren Teil dazu beitragen, die Implementierung eines starken und wirksamen Lieferkettengesetzes zu begleiten und die Rechte der Betroffenen durchzusetzen.“