Erster Prozess nach dem Völkerstrafgesetzbuch

Haftstrafen für zwei Führer der FDLR-Miliz

Demokratische Republik Kongo – Bewaffneter Konflikt – Sexualisierte und geschlechtsbezogene Gewalt

Im September 2015 veurteilte Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart die beiden gebürtigen Ruander Ignace Murwanashyaka und Straton Musoni, Führer der Hutu-Miliz FDLR, zu Freiheitsstrafen von 13 bzw. acht Jahren. Der Hauptangeklagte Murwanashyaka wurde wegen Beihilfe an Kriegsverbrechen gemäß dem Völkerstrafgesetzbuch und Rädelsführerschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung (§ 129 b Strafgesetzbuch) verurteilt, sein Stellvertreter Musoni wegen Rädelsführerschaft zu acht Jahren Haft.

Die FDLR soll sexualisierte Gewalt gegen die kongolesische Zivilbevölkerung als Teil der Kampfstrategie angewendet haben und in zahlreichen Fällen geplündert, getötet und schwersten Körperverletzungen begangen haben. Frauen seien vielfach brutal misshandelt worden, und sie seien teilweise an den ihnen zugefügten Verletzungen gestorben. Murwanashyaka soll zwar diese Taten nicht selbst begangen, aber es unterlassen haben, seine Untergebenen daran zu hindern, diese Taten zu begehen (sogegannte Vorgesetztenverantwortlichkeit).

Fall

Der Präsident der Forces Démocratiques de Libération du Rwanda (FDLR) und sein Stellvertreter waren angeklagt, 2008/09 im Osten der Demokratischen Republik Kongo schwere Völkerrechtsverbrechen begangen zu haben. In dem Kriegsverbrecherprozess verhandelte ein deutsches Gericht erstmals eine Anklage nach dem Völkerstrafgesetzbuch, mit dem 2002 das deutsche Strafrecht an die Straftatbestände des Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) angepasst wurde.

Das ECCHR hat den Prozess von Anfang an beobachtet und regelmäßig Zwischenberichte dazu veröffentlicht. Im Juni 2016 erschien der Abschlussbericht, der u.a. folgende Fragen analysiert: Taugt der Prozess als Modell für weitere Verfahren in Deutschland? Wie kann die Justiz die Defizite in der Aufarbeitung von Völkerstraftaten, vor allem bei Vorwürfen sexualisierter Gewalt, beheben? Welche Bedeutung hat das Völkerstrafrecht im weltweiten Kampf gegen die Straflosigkeit?

Kontext

Im Ostkongo finden seit Jahren Übergriffe durch die FDLR auf die kongolesische Zivilbevölkerung statt. Die FDLR setzt sich vor allem aus Hutu-Flüchtlingen zusammen, die 1994 und in den Folgejahren aus Ruanda in den Ostkongo flüchteten. Von dort aus kämpft seitdem die FDLR gegen die ruandische Regierung unter Paul Kagame.

Versuche der Vereinten Nationen und der Demokratischen Republik Kongo, die FDLR zu entwaffnen, werden immer wieder mit Rachefeldzügen gegen die kongolesische Zivilbevölkerung beantwortet. Frauen wurden unter anderem massenweise vergewaltigt. Im Frühjahr 2009 intensivierte die FDLR erneut ihre Angriffe auf die Zivilbevölkerung im Ostkongo.

Dokumente (12)

Glossar (7)

Definition

Kriegsverbrechen

Kriegsverbrechen sind schwere Verstöße gegen das in internationalen und nicht internationalen bewaffneten Konflikten anwendbare Völkerrecht. Sie zählen zu den Kernverbrechen des Völkerstrafrechts und unterliegen dem Weltrechtsprinzip. Als Kriegsverbrechen zählen z.B. vorsätzliche Angriffe auf die Zivilbevölkerung oder zivile Objekte wie Krankenhäuser und die Verwendung von Gift- oder chemischen Waffen.

Themen (3)

Einblick

Kriegsverbrechen

Gezielte Angriffe auf Zivilpersonen; Folter von Gefangenen; sexuelle Sklaverei – wenn diese und weitere Verbrechen in bewaffneten Konflikten begangen werden, handelt es sich laut dem Römischen Statut des Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) um Kriegsverbrechen. Auch wenn die internationale Strafjustiz Möglichkeiten bietet, Kriegsverbrechen zu verfolgen, werden die Verantwortlichen dafür allzu oft nicht belangt.

Anspruch und Wirklichkeit des Völkerstrafrechts klaffen weit auseinander: zwar wurden Prozesse gegen Kriegsverbrechen im ehemaligen Jugoslawien, Ruanda oder der Demokratischen Republik Kongo geführt. Dennoch – noch nie saß ein*e Politiker*in oder Militärangehörige*r eines westlichen Staates auf der Anklagebank des IStGH oder eines UN-Sondertribunals. Die Doppelstandards der internationalen Strafjustiz verhindern nicht selten die Durchsetzung universeller Menschenrechte.

Zur Aufarbeitung bewaffneter Konflikte und Kriege, in denen alle Parteien Kriegsverbrechen begehen, ist es essentiell, dass gleiches Recht für alle gilt. Das ECCHR setzt sich dafür ein, dass Kriegsverbrechen wie die Misshandlung irakischer Gefangener von britischen Truppen oder Folter in syrischen Geheimdienstgefängnissen strafrechtlich aufgearbeitet werden. Mithilfe juristischer Interventionen nach dem Weltrechtsprinzip, Verfahren vor dem Internationalen Strafgerichtshof oder auch vor nationalen Gerichten nutzt das ECCHR die verfügbaren Mittel und Wege, um der Straflosigkeit für Kriegsverbrechen ein Ende zu setzen.

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