Global Initiative Against Impunity

Making Justice Work

Brüssel – Netzwerke & Austausch – Straflosigkeit

Straflosigkeit zählt zu den größten Hindernissen für Betroffene und Überlebende von Menschenrechtsverletzungen und schweren Völkerstraftaten auf ihrem Weg zu Gerechtigkeit und Wiedergutmachung. Oftmals  werden nur wenige Verantwortliche strafrechtlich verfolgt – viele Taten bleiben ungesühnt. . Um dieser anhaltenden Straflosigkeit entgegenzuwirken, ist es entscheidend, Betroffene und Überlebende zu stärken und ihnen eine aktive Rolle in formellen und informellen Gerechtigkeitsprozessen zu ermöglichen.  . Vor diesem Hintergrund haben sich im Juni 2024 neun zivilgesellschaftliche Organisationen und zwei assoziierte Partner*innen zur „Global Initiative Against Impunity for International Crimes and Serious Human Rights Violations: Making Justice Work"  (GIAI) zusammengeschlossen. 

Projekt

Überlebende, zivilgesellschaftliche Organisationen, Aktivist*innen und Anwält*innen haben in den vergangenen  Jahrzehnten durch ihren unermüdlichen Einsatz beträchtliche Erfolge im Kampf gegen  Straflosigkeit erzielt. . Dennoch bestehen  erhebliche Herausforderungen fort. 

Die GIAI setzt sich dafür ein, Betroffene sowie  zivilgesellschaftliche Organisationen stärker an der Schaffung und Gestaltung inklusiver Aufarbeitungsprozesse zu beteiligen. Im Zentrum steht dabei der Einsatz für Rechenschaft und Gerechtigkeit bei  schwerer Menschenrechtsverletzungen  - denn nur wenn Betroffenen ihre Rechte zuerkannt und Wege zur juristischen Aufarbeitung eröffnet werden, kann echte Wiedergutmachung erfolgen.  Jede der beteiligten Organisationen bringt nicht nur ein breites Fachwissen ein,  sondern verfügt  auch über ein breites  Netzwerk engagierter Personen  und zivilgesellschaftlicher Organisationen weltweit.

Die Arbeit des ECCHR konzentriert sich innerhalb der Initiative auf drei zentrale Bereiche: rechtliche und ganzheitliche Unterstützung für Überlebende schwerer Menschenrechtsverletzungen, Advocacyarbeit in ausgewählten EU-Staaten und internationale Gremien sowie die Förderung von Wissensaustausch zwischen zivilgesellschaftlichen Organisationen. Im Jahr 2024 hat das ECCHR:

- Mehrere Überlebende aus verschiedenen Ländern rechtlich unterstützt, wodurch deren Beteiligung an Verfahren und Aussagen vor Ermittlungsbehörden ermöglicht wurde;

- den strategischen Austausch mit fünf zivilgesellschaftlichen Organisationen gefördert, um gemeinsam strafrechtliche Aufarbeitung in spezifischen Länderkontexten voranzutreiben;

- die Videoserie „Universal Jurisdiction in Practice“ produziert, die über das Weltrechtsprinzip informiert und dessen Anwendung verständlich macht;

- den Dialog mit nationalen und EU-Behörden zur Umsetzung bestehender Rechtsrahmen und zur Verbesserung des Zugangs zur Justiz für Betroffene gesucht.

Kontext

Im Jahr 2025 wird der Fokus  der Initiative auf 28 Ländern in Afrika, Nord- und Südamerika, Asien, Europa und dem Nahen Osten liegen. Die GIAI verfolgt dabei einen überlebendenzentrierten, traumasensiblen und geschlechtergerechten Ansatz. Ziel ist es, den Zugang zu juristischem Wissen zu verbessern, die Partizipation an Gerechtigkeitsprozessen zu stärken und Betroffenen den Weg zu Entscheidungsträger*innen auf lokaler, nationaler und internationaler Ebene zu ebnen.

Das Konsortium vereint folgende Organisationen: Civil Rights Defenders, die Coalition for the International Criminal Court, Impunity Watch, die International Federation for Human Rights, Parliamentarians for Global Action, REDRESS, TRIAL International, Women's Initiatives for Gender Justice und ECCHR. Unterstützt werden sie von zwei assoziierten Partner*innen: dem Auschwitz Institute for the Prevention of Genocide and Mass Atrocities sowie  der International Commission of Jurists. Die auf vier Jahre angelegte Initiative wird von der Europäischen Union kofinanziert.

Das ECCHR kämpft in verschiedenen internationalen und nationalen Rechtsforen, einschließlich des Internationalen Strafgerichtshofs, gegen Doppelstandards und Straflosigkeit bei Völkerrechtsverbrechen. Auch außerhalb der internationalen Gremien hat das ECCHR das Weltrechtsprinzip mehrfach erfolgreich zur Aufklärung von Verbrechen und zur strafrechtlichen Verfolgung der Täter eingesetzt. So haben mit Unterstützung des ECCHR über 100 syrische Folterüberlebende und ihre Angehörigen in Deutschland, Österreich, Schweden und Norwegen Strafanzeige erstattet. Im Januar 2022 endete der weltweit erste Prozess wegen staatlicher Folter in Syrien vor dem Oberlandesgericht Koblenz. Die Verurteilung des ehemaligen hochrangigen Geheimdienstmitarbeiters Anwar Raslan zu lebenslanger Haft wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit ist ein bahnbrechender Sieg gegen die internationale Straflosigkeit.


 [Ga1]Hier vielleicht die Mitfinanzierung der EU erwähnen? 

 [Ga2]Die Initiative wird von der Europäischen Union mitfinanziert.

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Definition

Internationaler Strafgerichtshof (IStGH)

Vor dem Internationalen Strafgerichtshof werden Kernverbrechen des Völkerstrafrechts (z. B. Kriegsverbrechen) verhandelt.

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Einblick

Kriegsverbrechen

Gezielte Angriffe auf Zivilpersonen; Folter von Gefangenen; sexuelle Sklaverei – wenn diese und weitere Verbrechen in bewaffneten Konflikten begangen werden, handelt es sich laut dem Römischen Statut des Internationalen Strafgerichtshof um Kriegsverbrechen. Auch wenn die internationale Strafjustiz Möglichkeiten bietet, Kriegsverbrechen zu verfolgen, werden die Verantwortlichen dafür allzu oft nicht belangt.

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