Deutscher Wirtschaftsmotor brummt dank Zwangsarbeit: Beschwerde gegen VW, BMW und Mercedes Benz eingereicht

China – Lieferketten – Zwangsarbeit

VW, BMW und Mercedes Benz greifen für die Produktion ihrer Autos auf Rohstoffe und Bauteile zurück, die laut verschiedenen Berichten unter Zwangsarbeit in der Autonomen Uigurischen Region Xinjiang (uigurische Region) abgebaut und produziert werden. Nun hat das ECCHR beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Beschwerde gegen die drei Automobilhersteller eingereicht. Ihnen wird vorgeworfen, keine angemessenen Schritte zu unternehmen, die Menschenrechtsverstöße in ihren Lieferketten feststellen, verhindern oder beseitigen könnten. Dazu verpflichtet sie das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), das am 1. Januar 2023 in Kraft getreten ist. Wir fordern die Einstellung der Geschäftstätigkeiten, solange nicht bewiesen werden kann, dass angemessene Sorgfaltspflichten-Prüfungen durchgeführt werden und es nicht zu Verstößen kommt.

Fall

Die Beschwerde bei der BAFA liefert Informationen, die auf den weiterverbreiten Einsatz von Zwangsarbeit in den Lieferketten der Autohersteller hinweisen. Bislang haben VW, BMW und Mercedes Benz keine hinreichenden Informationen geliefert, wie sie diesem Risiko im Rahmen ihrer menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten entgegentreten. Die staatliche Überwachung und Repression in der uigurischen Region macht verlässliche Fabrikinspektionen, die Menschenrechtsstandards sicherstellen könnten, unmöglich. Das BAFA sollte umgehend eingreifen und gezielt kontrollieren, ob die Unternehmen ihren Sorgfaltspflichten in angemessener Weise nachkommen.

Mit Inkrafttreten des LkSG sind Unternehmen verpflichtet, menschenrechtliche, soziale und ökologische Standards entlang ihrer gesamten Lieferkette zu gewährleisten. Dazu gehören auch effektive Maßnahmen, Menschenrechtsverstöße bei Zulieferern zu verhindern und zu beenden. 

Ein Bericht der Sheffield Hallam Universität und NomoGaia  wies im Dezember 2022 darauf hin, dass die gesamte Lieferkette der deutschen Autohersteller von uigurischer Zwangsarbeit betroffen ist. Im Bericht werden VW, BMW und Mercedes Benz in Verbindung mit Zulieferern gebracht, die in das Zwangsarbeits-Programm involviert sind. Auf dieser Grundlage reichte das ECCHR eine Beschwerde unter dem LkSG ein.

Die Unternehmen sollten dringend Maßnahmen ergreifen, um das Risiko von Zwangsarbeit in ihrer Produktion zu analysieren und alle Lieferkettenbeziehungen zu beenden, die sie mit Zulieferern in der uigurischen Region unterhalten.

Die Beschwerde wird vom Weltkongress der Uiguren (WUC) und dem Dachverband Kritische Aktionäre unterstützt.

Kontext

In der uigurischen Region werden die Uiguren und andere ethnische Minderheiten massiver Repression, flächendeckender Überwachung und Zwangsarbeit unterworfen. Zu diesem Schluss kam auch ein UN-Bericht über die Menschenrechtssituation in der Region. Unternehmen, die in der uigurischen Region tätig sind, nehmen in Kauf, dass in ihrer Produktion und in ihren Lieferketten Zwangsarbeit eingesetzt wird. Damit machen sie sich möglicherweise mitschuldig an Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

Bereits 2021 hat das ECCHR und Partnerorganisationen in Deutschland, Frankreich und den Niederlanden Strafanzeige gegen führende europäische Textilunternehmen eingereicht, die ebenfalls von der Zwangsarbeit und Ausbeutung von Uiguren profitieren. Deutsche Unternehmen müssen ihrer rechtlichen Verpflichtung nachkommen: Lieferketten, die frei von Menschenrechtsverletzungen sind.      

Dokumente (2)

Presse (2)

Glossar (1)

Definition

Sorgfaltspflicht

Menschenrechtliche Sorgfaltspflichten besagen, dass ein Unternehmen durchgehende Risikountersuchungen durchführen sollte, um sicherzustellen, dass keine menschenrechtlichen Standards verletzt werden.

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Themen (1)

Einblick

Unternehmensverantwortung

Transnational agierende Unternehmen sind die größten Profiteure der globalisierten Wirtschaft – nicht nur ökonomisch sondern auch rechtlich. Sie verletzen im Ausland häufig und auf vielfache Art Menschenrechte, jedoch werden nur selten die Manager*innen dafür vor Gericht belangt, geschweige denn verurteilt.

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