Definition
Sorgfaltspflicht
Menschenrechtliche Sorgfaltspflichten besagen, dass ein Unternehmen durchgehende Risikountersuchungen durchführen sollte, um sicherzustellen, dass keine menschenrechtlichen Standards verletzt werden.
Mehr AnzeigenZehn Jahre nach dem verheerenden Einsturz der Textilfabrik Rana Plaza, bei dem über 1.100 Menschen starben, haben noch immer zahlreiche Unternehmen, weder den Bangladesh Accord (das Abkommen für Gebäudesicherheit und Feuerschutz in Bangladesch) noch seinen Nachfolger, den International Accord, unterzeichnet. Das Abkommen gilt als der einzig funktionierende Mechanismus zur Verbesserung der Sicherheit am Arbeitsplatz in der weltweiten Textilindustrie. Bereits im November 2022 wandten sich FEMNET und ECCHR daher in einem offenen Brief an Tom Tailor, Deichmann, IKEA und Amazon und forderten diese Unternehmen auf, das Abkommen zu unterzeichnen, um ihre Sorgfaltspflicht im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu erfüllen.
Zwei dieser Unternehmen – Amazon und IKEA – fallen nach unserer Analyse seit dem Januar 2023 unter das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). Daher reichte die bangladeschische Gewerkschaft National Garments Workers Federation (NGWF) die erste Beschwerde beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ein: Zulieferfabriken der Unternehmen werden nicht ausreichend kontrolliert, missachten Gewerkschaftsrechte und gefährden den Arbeitsschutz der Beschäftigten. Gemeinsam mit FEMNET unterstützt das ECCHR die Beschwerde.
Das BAFA hat die Verfahren inzwischen beendet, ohne die betroffene Gewerkschaft einzubeziehen oder gar über den Ausgang der Verfahren zu informieren. Die Missstände vor Ort bestehen, nach unserer Kenntnis, derweil unvermindert fort.
Im Rahmen einer im ersten Halbjahr 2023 durchgeführten Recherche, stellte die bangladeschische Gewerkschaft NGWF erneut Sicherheitsmängel und Beeinträchtigungen gewerkschaftlicher Betätigungen in Zulieferfabriken von Amazon und IKEA fest. Wiederholt wurden die Unternehmen von zivilgesellschaftlichen Organisationen und Gewerkschaften über die Risiken in Bezug auf Gewerkschaftsrechte, Gesundheit und Sicherheit in Fabriken in Bangladesch und anderen Produktionsländern informiert. Trotz Kenntnis der bestehenden Gefahren haben sie das Abkommen immer noch nicht unterzeichnet.
Wer sich dem Abkommen verweigert, missachtet bewusst die Verantwortung, bekannte Menschenrechtsrisiken in der Textilindustrie zu verhindern, und verstößt damit gegen menschenrechtliche Sorgfaltspflichten. Dies gilt zumindest, solange wirksame alternative Maßnahmen nicht ersichtlich sind. Die von den Unternehmen oft vorgebrachten Alternativen, wie Sozialaudits, haben sich immer wieder als ungeeignet erwiesen, den dokumentierten Risiken entgegenzuwirken.
Vertreten durch die NGWF und mit Unterstützung von FEMNET und ECCHR, reichten betroffene Arbeiter*innen im April 2023, Beschwerde beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ein.
Das BAFA hat die Beschwerde im Sommer 2023 als substantiierten Antrag im Sinne des § 14 Abs. 1 Nr. 2 LkSG gewertet und eine Prüfung eingeleitet. Dabei erkannten sie die NGWF als Antragstellerin, jedoch nicht als Beteiligte der Prüfverfahren an. Anträge auf Beteiligung und Information wurden jahrelang ignoriert oder verweigert. Erst im Herbst 2025 erhielt die Gewerkschaft endlich Einsicht in die Verfahrensakten und erfuhr so, dass die Prüfverfahren gegen die beiden Unternehmen bereits im Jahr 2024 beendet worden waren.
Das Bundesamt kam zu dem Ergebnis, Amazon sei im Jahr 2023 nicht vom Anwendungsbereich des LkSG erfasst gewesen. Im Jahr 2024 wurde dessen Anwendungsschwelle mit Blick auf die Beschäftigtenzahl herabgesetzt, und die beschwerdeführende Gewerkschaft NGWF informierte das Amt über fortdauernde Missstände bei Amazons Zulieferern. Das BAFA sah sich dennoch nicht zu einer erneuten Prüfung veranlasst, die möglicherweise zur Fortführung des Verfahrens Anlass gegeben hätte.
Im Verfahren gegen IKEA gab sich das BAFA mit der Vorlage eines Sozialaudits zufrieden und stellte auf dieser Basis fest, dass es keine Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht gebe. Eine Auseinandersetzung mit der Angemessenheit und Wirksamkeit dieser Maßnahmen zur Prävention und Abhilfe der dokumentierten Risiken erfolgte nicht.
Bleibt es bei dieser Praxis, droht das BAFA-Verfahren seine Funktion als zentrales Rechtschutzinstrument für Betroffene von Menschenrechtsverletzungen in den Lieferketten großer deutscher Unternehmen zu verfehlen.
Der Einsturz von Rana Plaza hat das Versagen freiwilliger Initiativen zur Unternehmensverantwortung deutlich gemacht. Als Antwort darauf wurde der Bangladesh Accord eingeführt und ist seitdem das erfolgreichste Instrument weltweit zur Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz.
Seit seiner Einführung hat das Abkommen dazu beigetragen, vermeidbare Katastrophen in der Bekleidungsindustrie zu verhindern. Zehntausende festgestellter Sicherheitsrisiken wurden seitdem beseitigt, Arbeiter*innen wurden geschult und informiert, und es wurde ein Beschwerdemechanismus eingerichtet, der den Beschäftigten eine Stimme gibt, um Sicherheitsfragen am Arbeitsplatz anzusprechen.
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