Definition
Sorgfaltspflicht
Menschenrechtliche Sorgfaltspflichten besagen, dass ein Unternehmen durchgehende Risikountersuchungen durchführen sollte, um sicherzustellen, dass keine menschenrechtlichen Standards verletzt werden.
Mehr AnzeigenZehn Jahre nach dem verheerenden Einsturz der Textilfabrik Rana Plaza, bei dem über 1.100 Menschen starben, haben noch immer zahlreiche Unternehmen, weder den Bangladesh Accord (das Abkommen für Gebäudesicherheit und Feuerschutz in Bangladesch) noch seinen Nachfolger, den International Accord, unterzeichnet. Das Abkommen gilt als der einzig funktionierende Mechanismus zur Verbesserung der Sicherheit am Arbeitsplatz weltweit.
Zwei dieser Unternehmen – Amazon und IKEA – fallen seit dem Januar 2023 unter das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). Daher reichten Arbeiter*innen, die in bangladeschischen Fabriken für diese drei Unternehmen nähen, die erste Beschwerde beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ein: Die Fabriken werden nicht ausreichend kontrolliert und gefährden die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten. Gemeinsam mit FEMNET unterstützt das ECCHR die bangladeschische Gewerkschaft National Garments Workers Federation (NGWF) bei der Beschwerde.
Im Rahmen einer im März 2023 durchgeführten Recherche, stellte die bangladeschische Gewerkschaft NGWF Sicherheitsmängel in Fabriken von Tom Tailor, Amazon und IKEA fest. Wiederholt wurden die Unternehmen von zivilgesellschaftlichen Organisationen und Gewerkschaften über die Risiken in Bezug auf Gesundheit und Sicherheit in Fabriken in Bangladesch und anderen Produktionsländern informiert. Trotz Kenntnis der bestehenden Gefahren haben sie das Abkommen immer noch nicht unterzeichnet.
Seit dem 1. Januar 2023 fallen Amazon und IKEA unter das deutsche LkSG und sind somit gesetzlich dazu verpflichtet, Menschen und Umwelt in ihren Lieferketten zu schützen. Wer sich dem Abkommen verweigert, missachtet bewusst die Verantwortung, bekannte Menschenrechtsrisiken in der Textilindustrie zu verhindern, und verstößt damit gegen die Sorgfaltspflicht.
Vertreten durch die NGWF und mit Unterstützung von FEMNET und ECCHR, reichten betroffene Arbeiter*innen im April 2023, Beschwerde beim BAFA ein.
Bereits im November 2022 wandten sich FEMNET und ECCHR in einem öffentlichen Brief an Tom Tailor, Deichmann, Ikea und Amazon und forderten diese Unternehmen auf, das Abkommen zu unterzeichnen, um ihre Sorgfaltspflicht im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu erfüllen.
Der Einsturz von Rana Plaza hat das Versagen freiwilliger Initiativen zur Unternehmensverantwortung deutlich gemacht. Als Antwort darauf wurde der Bangladesh Accord eingeführt und ist seitdem das erfolgreichste Instrument weltweit zur Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz.
Seit seiner Einführung hat das Abkommen dazu beigetragen, vermeidbare Katastrophen in der Bekleidungsindustrie zu verhindern. Zehntausende festgestellter Sicherheitsrisiken wurden seitdem beseitigt, Arbeiter*innen wurden geschult und informiert, und es wurde ein Beschwerdemechanismus eingerichtet, der den Beschäftigten eine Stimme gibt, um Sicherheitsfragen am Arbeitsplatz anzusprechen.
Menschenrechtliche Sorgfaltspflichten besagen, dass ein Unternehmen durchgehende Risikountersuchungen durchführen sollte, um sicherzustellen, dass keine menschenrechtlichen Standards verletzt werden.
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