Repression gegen regierungskritische Proteste im Iran

Iran – Repression – Verbrechen gegen die Menschlichkeit

Immer wieder geht das iranische Regime mit tödlicher Gewalt gegen die eigene Zivilbevölkerung vor. Iranische Regierungs-, Sicherheits- und Justizangehörige sind für diese systematischen Gewalttaten gegen die Zivilbevölkerung verantwortlich. Um den Zyklus der wiederkehrenden Gewalt und fortgesetzten Straflosigkeit zu durchbrechen, fordert das ECCHR die Bundesanwaltschaft auf, Strukturermittlungsverfahren und gegebenenfalls personenbezogene Ermittlungsverfahren zu mutmaßlichen Völkerstraftaten im Iran aufzunehmen.

Fall

Angesichts der wiederholten blutigen Niederschlagung von zivilgesellschaftlichen Protesten beantragt das ECCHR im Februar 2026 bei der Bundesanwaltschaft die systematischen Menschenrechtsverletzungen des iranischen Regimes zum Gegenstand eines Strukturermittlungsverfahren zu machen. Damit erneuert es die bereits 2022 erhobene Forderung, die wiederholte brutale Repression von Protesten, außergerichtlichen Hinrichtungen sowie die strukturelle Diskriminierung und Verfolgung von Frauen und ethnischen Gruppen zu ermitteln.

Strukturermittlungen richten sich nicht gegen einzelne Personen, sondern analysieren Gewaltmuster, sichern Beweise, identifizieren Opfer und Zeug*innen. Eine solche Untersuchung ist die Basis, um konkrete Täter der systematischen Menschenrechtsverletzungen im Iran zu ermitteln und spätere Strafverfahren vorzubereiten.

Es liegt eine Vielzahl von Beweisen für systematische Gewalttaten durch Angehörige von Regierung, Sicherheitsapparat und Justiz vor, die auf Verbrechen gegen die Menschlichkeit hindeuten. So sammelt die UN Fact-Finding Mission seit 2022 Beweise und sichert sie für spätere Verfahren und empfiehlt einzelnen Staaten ausdrücklich, Strukturermittlungsverfahren einzuleiten.

Kontext

Das Regime in Teheran ist verantwortlich für die systematische Folter, sexualisierte Gewalt, Hinrichtungen und das "Verschwinden" zehntausender Menschen. Immer wieder geht es mit brutaler Gewalt gegen die Zivilgesellschaft vor, zuletzt insbesondere im Zuge der Niederschlagung der feministischen Jin-Jiyan-Azadi-Bewegung 2022 und der regierungskritischen Proteste Anfang 2026.

Am Wochenende vom 8. Und 9. Januar 2026 schlugen iranische Sicherheitskräfte Demonstrationen mit massiver, teils gezielter Schusswaffengewalt nieder und töteten Tausende Menschen – das mutmaßlich blutigste Massaker an der eigenen Bevölkerung seit der Revolution 1979. Menschenrechtsorganisationen berichten zudem von Folter, sexualisierter Gewalt, willkürlichen Verhaftungen, Angriffen auf Krankenhäuser und einer Abriegelung des Internets.

Juristische Aufarbeitung ist nicht nur für die Angehörigen und Überlebenden der jüngsten Massaker von zentraler Bedeutung. Sie ist notwendig, um den Zyklus der Gewalt und Straflosigkeit im Iran zu durchbrechen. Mit militärischer Aggression lässt sich im Gegensatz dazu weder die Straffreiheit beenden, noch langfristige gesellschaftliche Veränderungen bewirken. Generationen von iranischen Oppositionellen – viele von ihnen Überlebenden der Verbrechen – leben im Exil in Deutschland und bekräftigen die Forderung nach Aufarbeitung.

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Kriegsverbrechen

Kriegsverbrechen sind schwere Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht, die in bewaffneten Konflikten begangen werden.

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Kriegsverbrechen

Gezielte Angriffe auf Zivilpersonen; Folter von Gefangenen; sexuelle Sklaverei – wenn diese und weitere Verbrechen in bewaffneten Konflikten begangen werden, handelt es sich laut dem Römischen Statut des Internationalen Strafgerichtshof um Kriegsverbrechen. Auch wenn die internationale Strafjustiz Möglichkeiten bietet, Kriegsverbrechen zu verfolgen, werden die Verantwortlichen dafür allzu oft nicht belangt.

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