Warum es ein starkes Lieferkettengesetz braucht und wie es wirksam umgesetzt werden kann.
Annabell Brüggemann
European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR),
Brot für die Welt,
Misereor
Studie
2025
Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ist gerade einmal zwei Jahre in Kraft, die EU-Lieferkettenrichtlinie (EU Corporate Sustainability Due Diligence Directive, EU CSDDD) noch nicht einmal ein Jahr alt, da drohen sies chon wieder stark verwässert oder gar abgeschafft zu werden. So hat die neue Bundesregierung im Koalitionsvertrag angekündigt, die Berichtspflichten des LkSG abzuschaffen und Sanktionen auf „massive Menschenrechtsverletzungen“ zu begrenzen. Mit Blick auf die EU CSDDD will sie angeblich „überbordende Regulierungen“ verhindern. Die vorliegende Studie zeigt: Das LkSG zeigt bereits erste positive Wirkungen, weist zugleich aber Dezifite in der Umsetzung und im Gesetz selber auf. Statt einer Abschwächung bedarf es einer effektiveren Umsetzung im Sinne der Betroffenen und einer ambitionierten Novellierung des Gesetzes nach Maßgabe der EU CSDDD und ohne Rückschritte gegenüber dem bisherigen LkSG. Hierfür ist insbesondere auch der politische Wille der Bundesregierung notwendig.