Bericht

Was liefert das EU-Lieferkettengesetz?

Kurzbewertung der EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD)

Bericht
2024

Am 24.05.2024 hat der Rat der Europäischen Union das EU-Lieferkettengesetz, offiziell bekannt als CorporateSustainability Due Diligence Directive (CSDDD), endgültig verabschiedet. Mit dieser Entscheidung hat die EU einenParadigmenwechsel vollzogen, indem sie von freiwilliger Unternehmensverantwortung zu gesetzlichen Vorschriftenübergegangen ist. Die CSDDD stellt somit einen bedeutenden Fortschritt dar, um Menschenrechte und die Umwelt in denWertschöpfungsketten großer Unternehmen zu schützen.

Dennoch sind wir als Teil der Initiative Lieferkettengesetz enttäuscht über die teilweise Abschwächung, zum Beispiel bei den Sorgfaltspflichten für den Finanzsektor oder dem Klimaschutz, die der Richtlinientext während des zweijährigen Erarbeitungsprozesses erfahren hat, sowie über die Enthaltung der Bundesregierung im Rat. 

PDF DOWNLOAD

Publikationen