Studie

Unternehmensverantwortung – Vorschläge für EU-Reformen

Christiane Gerstetter, Alexander Kamieth
Studie
2010

Christiane Gerstetter und Alexander Kamieth, Juristen, die auch für das ECCHR arbeiten, haben gemeinsam eine Studie verfasst, die den juristischen Reformbedarf auf EU-Ebene zur Verschärfung der Haftung von Unternehmen für Verstöße gegen Menschenrechts- und Umweltnormen im Ausland aufzeigt. Anhand von zwei Fallbeispielen untersucht die juristische Studie die Haftung von europäischen Unternehmen für Umweltzerstörung und Menschenrechtsverletzungen durch ihre im Ausland angesiedelten Töchter und Zulieferer.

Die der Studie werden Vorwürfe gegen eine Tochtergesellschaft der ThyssenKrupp AG in Brasilien und einen Zulieferer von Aldi in China untersucht. Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass nach geltendem deutschem Recht Schadensersatzklagen von Geschädigten gegen die in Deutschland ansässigen Unternehmen keine Aussicht auf Erfolg hätten und um ein solches unbefriedigendes Ergebnis zu vermeiden, juristische Reformen auf EU-Ebene daher erforderlich sind.

Aufgrund der bestehenden Regelungsdefizite hat die European Coalition for Corporate Justice (ECCJ), ein zivilgesellschaftliches Netzwerk, das sich innerhalb der EU der verbindlichen Unternehmensverantwortung widmet, drei Hauptforderungen zur Verbesserung der Haftung in Europa ansässiger Unternehmen für ihre Aktivitäten im Ausland entwickelt. Diese EU-Reformvorschläge werden in der Studie von den beiden Autoren, anhand der Fallbeispiele konkretisiert. Zudem zeigt die Studie auf, inwiefern die Umsetzung der ECCJ-Vorschläge auf europäischer Ebene die Chancen derjenigen, die durch Töchter oder Zulieferer deutscher Unternehmen im Ausland geschädigt werden, deutlich verbessern vor deutschen Gerichten Schadensersatz zu erhalten.

Die Studie hatte die entwicklungspolitische Organisation Germanwatch im Rahmen der europäischen Kampagne Rechte für Menschen - Regeln für Unternehmen in Auftrag gegeben.

PDF DOWNLOAD

Publikationen