Erfahrungen aus transnationalen Menschenrechtsklagen
Miriam Saage-Maaß
Studie
2017
Aktualisierte Auflage 2017
Hindernisse, Lücken, Schwierigkeiten: Opfer von Menschenrechtsverletzungen durch transnationale Unternehmen müssen immer wieder feststellen, dass sie ihre Rechte in Deutschland nicht einklagen können – selbst wenn deutsche Unternehmen an schweren Menschenrechtsverletzungen im Ausland beteiligt sind.
Der rechtliche Reformbedarf ist nach wie vor groß. Denn der Nationale Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte, den die Bundesregierung nach langen Konsultationen im Dezember 2016 verabschiedete, hält im Sinne der Unternehmen an der Maxime „Freiwilligkeit statt Haftung“ fest. Für die Betroffenen indes sieht der Aktionsplan weiter keine effektiven Klagemöglichkeiten vor.
Vor diesem Hintergrund haben das ECCHR, Brot für die Welt und MISEREOR ihre gemeinsame Broschüre Unternehmen zur Verantwortung ziehen aktualisiert. Anhand konkreter Fälle beschreibt und analysiert die Autorin, Dr. Miriam Saage-Maaß vom ECCHR, woran Opfer von Menschenrechtsverletzungen durch Unternehmen scheitern, wenn sie die Verantwortlichen in Deutschland oder in anderen europäischen Ländern juristisch zur Rechenschaft ziehen wollen.