Repatriierungsprozesse als Frage der Grund- und Menschenrechte
Sarah Imani,
Leokadia Melchior
European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR)
Positionspapier
2024
Dieses Positionspapier beleuchtet ausgewählte Aspekte von Restitutionsprozessen, die in unserem Verständnis nicht nur eine Frage der (auswärtigen) Kulturpolitik ist, sondern vielmehr eine Frage der Aufarbeitung kolonialen Unrechts. Es geht also um die rechtliche und moralische Verantwortung ehemaliger Kolonialmächte – nicht nur mit Blick auf die Vergangenheit, sondern auch in der Gegenwart und Zukunft. Die Prinzipien der sogenannten „Transitional Justice“ geben dabei den Rahmen für Mindeststandards einer menschenrechtsbasierten Restitution vor, deren Fokus immer auf der Wahrung der Rechte der betroffenen Gemeinschaften liegen muss. Insofern müssen Grund- und Menschenrechte als Mindeststandard, juristisch „Untermaß“, gelten – für staatliche Restitutionspolitik wie für die entsprechende Praxis. Nur so kann in laufenden wie anstehenden Aufarbeitungsprozessen und zwischenstaatlichen Verhandlungen strukturellem Rassismus und den andauernden Diskriminierungen und Menschenrechtsverletzungen angemessen entgegengetreten werden. Auch innerhalb einer postkolonialen und damit weiterhin kolonial geprägten Weltordnung ist eine angemessene rechtliche Aufarbeitung durch reparative Prozesse möglich – und angesichts der Schwere des Unrechts unabdingbar.