Studie

Transnationale Unternehmen vor Gericht

Über die Gefährdung der Menschenrechte durch europäische Firmen in Lateinamerika

Wolfgang Kaleck, Miriam Saage-Maaß
Studie
2008

Menschenrechtsverletzungen im weitesten Sinne werden nicht nur von staatlichen Institutionen begangen, sondern u.a. auch von so genannten Transnationalen Unternehmen. Ausländische Direktinvestitionen stellen eine der wichtigsten Finanzierungsquellen in Lateinamerika dar, zugleich bergen die unternehmerischen Aktivitäten häufig das Risiko von Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörungen in sich. Dieser faktischen Bedrohung, die von Unternehmen für die Menschenrechte ausgehen kann, wird nur in unzulänglichem Maße durch die nationalen und internationalen Rechtsordungen Rechnung getragen.

In der Studie des ECCHR "Transnationale Unternehmen vor Gericht" wird dargestellt, dass internationale Standards, die Unternehmen zur Einhaltung von Menschenrechten wie auch Arbeitsrechten und Umweltschutzbestimmungen verpflichten, - nur wenige Sanktionsmöglichkeiten bieten. Zudem wird aufgezeigt, dass die Rechtswege auf nationaler Ebene trotz einer Reihe praktischer Probleme durchaus geeignet sind, die Rechte der Betroffenen durchzusetzen. Im Übrigen stellen die Autoren die Verantwortung der Staaten dar, von Privaten gegangene Menschenrechtsverletzungen zu sanktionieren bzw. zu verhindern.

Bei den vier untersuchten Fällen handelt es sich um aktuelle Konflikte, in denen sich Wirtschaftsunternehmen aus Europa wegen ihrer Tätigkeit in lateinamerikanischen Staaten gerichtlich zu verantworten haben. Wolfgang Kaleck und Miriam Saage-Maaß haben die juristischen Verfahren analysiert, mit denen versucht wird, gegen Unternehmen wegen unwürdiger Arbeitsbedingungen, befürchteter Umweltverschmutzungen oder Übergriffen von privaten Werkschutzleuten vorzugehen.

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