Universal Jurisdiction Annual Review 2020
European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR),
TRIAL International,
Federation Internationale de Ligues des Droits de l’Homme (FIDH),
REDRESS
Bericht
2020
Der diesjährige Jahresbericht zum Weltrechtsprinzip „Universal Jurisdiction Annual Report“ (#UJAR) beleuchtet mögliche Risiken, wenn die strafrechtliche Verfolgung internationaler Verbrechen mit dem sogenannten Kampf gegen den Terrorismus verquickt werden.
Im 6. Jahresbericht dieser Art legen das ECCHR und seine Partner TRIAL International, die International Federation for Human Rights (fidh) und REDRESS dar, wie sich einzelne Entscheidungen auf bestehende Rechtsprinzipien auswirken und welche gravierende Folgen dies haben kann.
Im Mittelpunkt des UJAR stehen Fälle aus dem Jahr 2019, in denen Richter*innen und Staatsanwält*innen Ermittlungen zu den schwersten internationalen Verbrechen eingeleitet haben. So zu Beispiel der weltweit erste Strafprozess zu Folter in Syrien, der im Frühjahr 2020 in Deutschland beginnt.
Der Bericht soll juristischen Akteur*innen als praktisches Werkzeug im Kampf gegen Völkerstraftaten dienen, um diese Verbrechen unabhängig davon, wer sie begangen hat und wo sie begangen werden, strafrechtlich zu verfolgen. Und zwar als das, was sie sind: internationale
Verbrechen. Damit ist der UJAR eine Unterstützung für all jene, die weltweit das Weltrechtsprinzip gegen die Straflosigkeit nutzen.
Der Jahresbericht wurde von Valérie Paulet (TRIAL International) in Zusammenarbeit mit REDRESS, fidh, der International Foundation Baltasar Garzón (FIBGAR) und ECCHR zusammengestellt und verfasst.
Er wurde von der Taiwan Foundation for Democracy, der Oak Foundation, der Stadt Genf, REDRESS, fidh und dem ECCHR großzügig gefördert.
Cover/Foto: A boy walks through a street near his home in Qayyarah (Iraq, 2016) © Nicole Tung