2025
Die Bundesregierung hat Anfang September einen Gesetzentwurf mit umfassenden Änderungen zur Abschwächung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) beschlossen - entgegen des entschiedenen Protests aus der Zivilgesellschaft. Die geplanten Änderungen würden einen erheblichen Rückschritt für den globalen Schutz von Menschenrechten und Umwelt vor den negativen Auswirkungen unternehmerischen Handelns bedeuten - und damit einen Verstoß gegen das europa- und völkerrechtlich verankerte Verschlechterungsverbot darstellen. In einer aktuellen Stellungnahme fordert das ECCHR die Bundesregierung und den Bundestag daher auf, den Gesetzentwurf abzulehnen.