Positionspapier

Stellungnahme zum 16. Bericht der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik - Schlaglicht: Lieferkettengesetz

Öffentliche Anhörung des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe des Deutschen Bundestags, 14. Januar 2026

Lisa Pitz
European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR)
Positionspapier
2026

Alle zwei Jahre veröffentlicht die Bundesregierung ihren Menschenrechtsbericht. Ein zentrales "Schlaglicht" im 16. Bericht über ihre Menschenrechtspolitik im Zeitraum von Oktober 2022 bis September 2024 war das Lieferkettengesetz. Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe des Deutschen Bundestags führte zu diesem Bericht am 14. Januar 2026 eine öffentliche Anhörung durch. Auf Vorschlag der Fraktion Die Linke wurde ECCHR-Legal Advisor Lisa Pitz als Sachverständige geladen und analysierte die Politik der Bundesregierung in Bezug auf das Lieferkettengesetz. Zum Videomitschnitt der Anhörung.

In der zuvor eingereichten schriftlichen Stellungnahme schildern wir die praktische Fallerfahrung des ECCHR und seiner Partner*innen mit dem Lieferkettengesetz in den letzten drei Jahren seit seinem Inkrafttreten. Unsere Bilanz: Das Gesetz kann wirken, wenn Unternehmen ihre Pflichten und das BAFA seine Aufsichtsfunktion ernst nehmen. In der Praxis weisen seine Durchsetzungsmechanismen aber noch zu viele Defizite auf, als dass das Lieferkettengesetz sein transformatives Potential in der Breite verwirklichen und nachhaltig zu einer Verbesserung von Arbeits- und Lebensbedingungen entlang der Wertschöpfungsketten deutscher Unternehmen beitragen könnte.

Trotz dieser Umsetzungsdefizite haben sowohl die damalige als auch die heutige Bundesregierung seit der Gesetzesverabschiedung allerdings nur wenig dafür getan, das Lieferkettengesetz in seiner Effektivität als Instrument zur Verteidigung der Menschenrechte und zum Schutz der Umwelt zu stärken. Alle bislang ergriffenen und derzeit geplanten Maßnahmen zielen hingegen darauf ab, Unternehmen zu entlasten und das Gesetz bzw. seine Durchsetzung – und damit das menschenrechtliche Schutzniveau für Betroffene – abzuschwächen. Sie stehen damit nicht nur im größeren Kontext einer Rückkehr zu einem neoliberalen Wirtschaftsmodell, das kurzfristige Profitinteressen über Menschenrechte und Umwelt stellt. Viele der Maßnahmen verstoßen auch gegen das unions- und völkerrechtlich verankerte Verschlechterungs- bzw. Rückschrittsverbot. Danach darf ein einmal erreichtes menschenrechtliches Schutzniveau grundsätzlich nicht wieder abgesenkt werden. 

In unserer Stellungnahme legen wir dar, was es stattdessen bräuchte: Eine ambitionierte Umsetzung der EU-Lieferkettenrichtlinie, die die Lehren aus der bisherigen Anwendungspraxis des Lieferkettengesetzes berücksichtigt, sowie eine entschiedene Durchsetzung des deutschen Gesetzes durch das BAFA. Denn: Freiwillige unternehmerische Selbstverpflichtung funktioniert nachweislich nicht. Die Mehrheit der Unternehmen wird Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten und den Schutz der Umwelt entlang ihrer globalen Lieferketten erst dann übernehmen, wenn man sie hierzu gesetzlich verbindlich verpflichtet. Die Erfahrung der letzten drei Jahre hat wiederum gezeigt: Solche gesetzlichen Verpflichtungen machen nur dann wirklich einen Unterschied, wenn die Einhaltung dieser Pflichten auch effektiv durchgesetzt wird.

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