Positionspapier

Staatenimmunität in Fällen schwerster Menschenrechtsverletzungen

Andreas Fischer-Lescano
Positionspapier
2010

Polnische Anwälte haben ein von Professor Dr. Andreas Fischer-Lescano im Auftrag des ECCHR angefertigtes Rechtsgutachten beim obersten polnischen Gericht eingereicht. In dem Gutachten analysiert Professor Dr. Fischer-Lescano (Universität Bremen und Direktor des Zentrums für europäische Rechtspolitik) die Frage der Immunitätsausnahmen von Staaten vor ausländischen Gerichten in Fällen schwerster Menschenrechtsverletzungen.

Die polnische Kanzlei Nowosielski Gotkowicz und Partner (Danzig) hat im Jahr 2007 für den 70-jährigen Wincjusz Natoniewski eine Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland auf Wiedergutmachung eingereicht. In der Klage geht es um Verbrechen an der Zivilbevölkerung eines polnischen Dorfes durch die SS im Jahr 1944. Der Kläger leidet bis heute an den Folgen des Überfalls, bei dem er unter anderem zahlreiche Verbrennungen am ganzen Körper erlitt. Er fällt in keine der Personengruppen, die bislang aufgrund von deutsch-polnischen Abkommen Zuwendungen erhalten haben. Das erstinstanzliche Gericht wies die Klage mit Hinweis auf die Immunität Deutschlands vor ausländischen Gerichten ab.

In dem Rechtsgutachten im Auftrag des ECCHR kommt Prof. Dr. Fischer-Lescano zu dem Schluss, dass es nach geltendem Völkerrecht keine Begründung einer Immunität der Bundesrepublik Deutschland in Verfahren vor ausländischen Gerichten gibt. Dies gelte insbesondere in dem vorliegend analysierten Fall, wenn die Rechtsverletzung im Forumsstaat verübt wurde. Diese Ansicht vertraten unter anderem bereits griechische und italienische Gerichte in ähnlich gelagerten Verfahren zu Verbrechen im Zweiten Weltkrieg.

Die Hauptverhandlung vor dem obersten polnischen Gericht, zu dessen Vorbereitung das Rechtsgutachten vergangene Woche eingereicht wurde, findet diesen Freitag, 29. Oktober 2010, in Warschau statt.

Das Rechtsgutachten in polnischer Sprache kann beim ECCHR angefordert werden.

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