Positionspapier

Terrorismusbekämpfung in Syrien und unbegrenzter Einsatz von Kampfdrohnen?

Deutschland muss der Aufweichung ein Ende setzen

Andreas Schüller
Positionspapier
2017

Die deutsche Beteiligung an der Anti-ISIS-Koalition in Syrien und Irak basiert auf einer zu weitgehenden Auslegung des Völkerrechts, insbesondere von Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen. Die völkerrechtswidrige Auslegung des Selbstverteidigungsrechts als Einschränkung des Gewaltverbots in Artikel 2 (4) UNCh reiht sich in die völkerrechtswidrige Praxis anderer Staaten in der Bekämpfung des internationalen Terrorismus ein. Dabei folgt Deutschland zunehmend den rechtlichen Begründungen der USA.
 
Zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus fliegt Deutschland selbst keine Luftangriffe, unterstützt diese jedoch durch eigene Aufklärung und Datenweitergabe. Auch innenpolitisch ist das Thema Drohnen von großer Relevanz. Die Diskussion um die Anschaffung bewaffneter Drohnen ist noch lange nicht beendet.
 
Das Positonspapier "Terrorismusbekämpfung in Syrien und unbegrenzter Einsatz von Kampdrohnen? Deutschland muss der Aufweichung des Völkerrechts ein Ende setzen" analysiert die Rolle Deutschlands beim Einsatz bewaffneter Drohnen weltweit und fordert eine Änderung der aktuellen Völkerrechtspolitik der Bundesregierung.
 
Verfasser der Studie ist Andreas Schüller, Leiter des ECCHR-Programmbereichs Völkerstraftaten und rechtliche Verantwortung. Herausgeber ist das ECCHR, unterstützt durch einen Zuschuss der Foundation Open Society Institute in Kooperation mit der Human Rights Initiative der Open Society Foundations.

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