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82 | Juni 2022

Anklage bestätigt: Beihilfe zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit

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2022

Die Mühlen der Justiz mahlen langsam – aber sie mahlen. Nach fünf Jahren Rechtsstreit bestätigte das Pariser Berufungsgericht jetzt die Anklage gegen den Zementkonzern Lafarge für Beihilfe zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Damit setzt das Gericht endlich die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs Frankreichs vom September 2021 durch. Im Fall Kilani traf uns dagegen ein herber Rückschlag: Offenbar gelten in Deutschland immer noch Doppelstandards, wenn es um die Strafverfolgung der Mächtigen geht.

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