Menschenrechtsschutz bei Auslandsaktivitäten österreichischer Unternehmen
Nicolas Bueno
Studie
2014
Gemeinsam mit österreichischen Organisationen hat das ECCHR in einer Studie den Status Quo der Regulierung auf völkerrechtlicher Ebene, im Bereich des Unionsrechts sowie im nationalen österreichischen Recht analysiert. Daraus leiten sich eine Reihe Maßnahmen ab, um die Rechtsschutzmöglichkeiten für Opfer von Menschenrechtsverletzungen im Ausland durch österreichische Unternehmen zu gewährleisten.Das Rechtsgutachten soll die politischen und wirtschaftlichen Entscheidungsträger zum Umdenken anregen.
Neben Forderungen nach rechtlichen und juristischen Reformen enthält die Studie auch Empfehlungen für die praktische Arbeit bei Menschenrechtsklagen. Das Rechtsgutachten im Auftrag des Netzwerk Soziale Verantwortung wurde am 18. November 2014 im Nationalrat, der österreichischen Abgeordnetenkammer, in Wien vorgestellt.