Studie

Make Way for Justice #4

Jahresübersicht zur Universellen Jurisdiktion 2017

Studie
2018

Das Prinzip der Universellen Jurisdiktion (auch Weltrechtsprinzip genannt) ist fest verankert. Das belegt Make Way for Justice #4 – Momentum Towards Accountability, der gemeinsame Jahresüberblick des ECCHR und seinen Partnerorganisationen TRIAL, FIBGAR, REDRESS und FIDH zum Stand der Universellen Jurisdiktion im Jahr 2017. Der Bericht dokumentiert 58 Verfahren, in denen gegen 126 Verdächtige ermittelt wird bzw. ermittelt werden soll.
 
Selten war der Kampf gegen die Straflosigkeit so wirkungsvoll. Im Jahre 2017 haben etliche Staaten aus Afrika, Europa, Nord- und Lateinamerika dank des Prinzips der Universellen Jurisdiktion, das Netz gegen mutmaßliche Kriegsverbrecher enger gezogen. Das Weltrechtsprinzip gibt jenen Staaten, deren nationales Recht dies zulässt, die Möglichkeit, Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit strafrechtlich zu verfolgen – ungeachtet dessen, wer wo gegen wen die Straftaten verübt hat.
 
Hinzu kommt, dass zunehmend in laufenden Konfliktsituationen rechtlich interveniert wird und nicht erst Jahre nach Beendigung eines Konflikts. Ebenso gibt es kleinere Erfolge gegen mächtige Tatverdächtige zu vermelden, auch wenn nach wie vor ein Ungleichgewicht zwischen der Verfolgung von Völkerstraftaten westlicher Staaten und denen des Globalen Südens besteht.
 
Um den spezifischen Schwierigkeiten, die das Prinzip der Universellen Jurisdiktion mit sich bringt, zu begegnen, hat eine Vielzahl von Staaten eigenen Ermittlungsbehörden zu Kriegsverbrechen (war crimes units, WCU) aufgebaut, so das derzeit weltweit gegen 126 Personen wegen schwerster Menschenrechtsverbrechen ermittelt wird. "Die Staaten, die ausreichend Mittel für spezielle Ermittlungsbehörden zur Verfügung stellen, sind Vorreiter im Kampf gegen die Straflosigkeit" sagt Valérie Paulet von TRIAL International, die Koordinatorin und Autorin des Berichts.
 
Make Way for Justice #4 beleuchtet auch die Voraussetzungen für den Fortschritt der Universellen Jurisdiktion. Starke Ermittlungsbehörden zu Kriegsverbrechen haben nicht nur ausreichend Mittel und Personal, sie sind auch unabhängig und nutzen die Expertise anderer staatlicher Stellen.

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