Bericht

Make Way for Justice #1

Universal Jurisdiction Annual Review 2015

Bericht
2015

Das Weltrechtsprinzip ist ein wesentlicher Bestandteil im Kampf gegen die Straflosigkeit: Es ergänzt die Zuständigkeit eines Staates für Völkerstraftaten, die auf seinem Hoheitsgebiet (Territorialprinzip), durch einen seiner Staatsbürger (Täterprinzip) oder gegen einen seiner Staatsbürger (Opferprinzip) begangen werden. Der erste Jahresbericht Weltrechtsprinzip: Der Gerechtigkeit den Weg ebnen (Original: Universal Jurisdiction Annual Review: Make way for Justice) bietet einen Über- und Rückblick auf die maßgeblichen Entwicklungen in zwölf Ländern, in denen 2014 das Weltrechtsprinzip angewandt wurde. Der Bericht dokumentiert, wie dieses juristische Prinzip – trotz aller Hindernisse bei Ermittlung und Strafverfolgung von Völkerstraftaten – an Bedeutung gewonnen hat. In den meisten Ländern, haben zivilgesellschaftliche Organisationen, Opfer und/oder Anwält*innen die Prozesse nach dem Weltrechtsprinzip vorangetrieben. In einigen Staaten haben aber auch Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden daran gearbeitet, nicht zum "sicheren Hafen" für die Täter*innen von Völkerstraftaten zu werden.

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