Bewertung und Empfehlungen
Verity McCullagh,
Ben Vanpeperstraete,
Chloé Bailey
Bericht
2025
Die Verordnung der Europäischen Union über das Verbot von Produkten aus Zwangsarbeit auf dem EU-Markt (auch bekannt als Zwangsarbeitsverordnung) trat am 13. Dezember 2024 in Kraft. Sie verbietet den Verkauf, die Einfuhr und die Ausfuhr von Waren, die unter Einsatz von Zwangsarbeit hergestellt wurden.
Daher sind gezielte Maßnahmen erforderlich, um Zwangsarbeit zu beseitigen, die am stärksten gefährdeten Gruppen zu schützen und die Ursachen von Zwangsarbeit wirksam anzugehen. Importkontrollen können ein wirkungsvolles Instrument sein, um Unternehmen zu ermutigen, Sorgfaltspflichten zur Verhinderung von Zwangsarbeit sowohl bei direkten als auch bei indirekten Geschäftspartnern wahrzunehmen sowie identifizierte Fälle von Zwangsarbeit zu beenden und zu beheben. Die Beschlagnahme von Produkten, die mutmaßlich mit Zwangsarbeit hergestellt wurden, kann als starker Anreiz für Unternehmen dienen, schnell zu handeln, und der Entzug des Marktzugangs kann ein wichtiger Treiber für sinnvolle Maßnahmen sein.
Seit 2021 setzen sich Anti-Slavery International und das European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) dafür ein, dass die EU Importkontrollen einführt, um Waren zu blockieren oder zu beschlagnahmen, die ganz oder teilweise mit Zwangsarbeit, einschließlich der Zwangsarbeit von Kindern, hergestellt oder transportiert wurden. Im Rahmen unserer Advocacy-Arbeit in diesem Bereich haben wir ein Modellgesetz mit den wichtigsten Elementen für eine arbeitnehmerorientierte Verordnung, eine Analyse der Beweisstandards, ein erstes Positionspapier sowie eine Beweisvorlage an die Europäische Kommission veröffentlicht.
(Dieser Bericht ist derzeit nur in englischer Sprache verfügbar.)