Positionspapier

Die Verantwortung europäischer Unternehmen für Menschenrechtsverletzungen im Ausland

Wie weit reichen die Sorgfaltspflichten von Unternehmen für ihre Tochtergesellschaften?

Positionspapier
2015

Die Fälle Kik, Lahmeyer, Danzer und Nestlé
Wenn Unternehmen im Ausland direkt oder über Tochterunternehmen tätig sind, wird die Frage nach der Verantwortung von Unternehmen für Menschen-rechtsverletzungen relevant. In der EU schützen das nationale und europäische Arbeitsrecht, wie auch das Umwelt- und Verbraucherschutzrecht, relativ umfassend die Menschenrechte der Bevölkerung innerhalb des EU-Territoriums. Außerhalb der EU existieren oft weniger Schutzmechanismen oder die bestehenden Gesetze werden von lokalen Behörden unzureichend umgesetzt; vielfach werden Gewerkschaften und andere Organisationen verfolgt.

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