Studie

CIA-"Extraordinary Rendition" Flights, Torture and Accountability – A European Approach

Studie
2009

Die im Januar 2009 fertig gestellte zweite Auflage des vom ECCHR herausgegebenen Buches CIA-'Extraordinary Rendition' Flights, Torture And Accountability – A European Approach (Erstauflage März 2008) gibt einen Überblick über die Gerichtsverfahren und weitere rechtliche Reaktionen auf die CIA-Entführungsflüge in den betroffenen europäischen Staaten (Deutschland, Polen, Italien, Spanien u.a.) sowie den USA.

Prof. Dr. Manfred Nowak, UN-Sonderberichterstatter für Folter und Leiter des Ludwig Boltzmann Instituts für Menschenrechte in Wien, hält in seinem Grußwort die Auseinandersetzung mit dem Thema deswegen für notwendig, weil das Vorgehen der USA ein schlechtes Beispiel für andere Staaten darstellen würde. Margaret L. Satterthwaite von der New York University School of Law untersucht in ihrem Beitrag die Völkerrechtswidrigkeit des lang geheim gehaltenen CIA-Programms und die Perspektiven nach dem Präsidentenwechsel Bush-Obama in Washington. Die Autoren des ECCHR berichten im einzelnen über die zahlreichen Zivil- und Strafverfahren, die vor allem Opfer und Menschenrechtsorganisationen in den letzten Jahren in Europa und den USA angestrengt haben, sowie über ihre Versuche, mit Informationsfreiheitsklagen und anderen Mitteln eine vollständige Aufklärung der Fakten zu erreichen.

Das ECCHR hat sich in den letzten Jahren in mehreren Veranstaltungen u.a. in Berlin, Warschau und Kopenhagen mit dem CIA-Programm und der Verantwortung europäischer Staaten befasst. Zur Aufklärung des Gesamt-programmes und der Einzelfälle hat die Arbeit zahlreicher Menschenrechts-organisationen und engagierter Anwälte in den betroffenen Ländern beigetragen. So positiv allerdings die Ermittlungen sowie die juristischen Verfahren in den jeweiligen Ländern einerseits anzusehen sind, so muss andererseits hervorgehoben werden, dass diese Bestrebungen auf zahlreiche juristische und politische Hindernisse treffen.

Diese Schwierigkeiten zeigten sich im Sommer 2007 im Strafverfahren wegen der Entführung des deutschen Staatsbürgers Khaled El Masri durch die CIA. Im September 2007 erklärte die Bundesregierung, dass sie davon absieht, ein Auslieferungsersuchen an die Vereinigten Staaten von Amerika zu stellen, um einem politischen Konflikt mit der US-Regierung auszuweichen. Im Juni 2008 hat das ECCHR deshalb im Namen von El Masri eine Leistungsklage gegen die Bundesrepublik Deutschland beim Verwaltungsgericht in Berlin eingereicht und die Stellung eines Auslieferungsgesuchs gegen die CIA-Agenten gefordert, die an dessen Entführung beteiligt gewesen sind und gegen die ein Haftbefehl des zuständigen Amtsgerichtes München erlassen wurde. Das Verfahren ist inzwischen an das Verwaltungsgericht Köln abgegeben worden und dort noch anhängig.

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