Historisches Syrien-Verfahren in Koblenz: Wissenschaftler und NGOs fordern Ton-Aufzeichnung

01.07.2021

Berlin/Koblenz – Obwohl der weltweit erste Prozess zu Staatsfolter in Syrien von historischer Bedeutung ist, gibt es keine offizielle Dokumentation des Verfahrens am Oberlandesgericht Koblenz. Um dies zu ändern, haben heute 23 deutsche und internationale Wissenschaftler, wissenschaftliche Institutionen und Menschenrechtsorganisationen gemeinsam mit dem European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) einen Antrag an das Koblenzer Gericht geschickt. Sie fordern, die Schlussphase der Hauptverhandlung, also etwa die Plädoyers, das mögliche letzte Wort des Angeklagten und die Urteilsverkündung aufzuzeichnen, um das Verfahren der Nachwelt zugänglich zu machen.

„Der Auschwitz-Prozess, der Stammheim-Prozess und zahllose internationale Strafverfahren zeigen, dass die Dokumentation historischer Strafprozesse, auch durch Originalaufnahmen, einen wertvollen Beitrag zur außergerichtlichen Aufarbeitung, in der Bildungsarbeit und nicht zuletzt für die Forschung leisten können. Diese wichtige Funktion können auch die Tonaufnahmen des Syrien-Prozesses haben“, erklärt Florian Jeßberger, Professor für Strafrecht und Juristische Zeitgeschichte an der Humboldt-Universität zu Berlin und einer der Antragssteller.

In Deutschland gibt es von Gerichtsprozessen weder Ton- oder Bildaufnahmen noch Wortlautprotokolle. Bei Verfahren von herausragender Bedeutung und öffentlichem Interesse können Gerichte jedoch anordnen, sie zu wissenschaftlichen und historischen Zwecken aufzuzeichnen. Diese Tonaufnahmen werden dann archiviert und unter bestimmten Bedingungen zugänglich gemacht. Das OLG Koblenz hatte die Aufzeichnung des Verfahrens bereits zweimal abgelehnt, weil es negative Auswirkungen auf die Zeugenaussagen befürchtete – eine Begründung, die jedoch keine vollständige Ablehnung der Tonaufzeichnung rechtfertigt.

„Der Al-Khatib-Prozess ist zweifellos ein Meilenstein der internationalen Strafrechtsgeschichte – der Auftakt der Aufarbeitung der Verbrechen in Syrien. Erstmals werden das staatliche Systemunrecht in Syrien und die Verbrechen der Assad-Regierung, die die internationale Staatengemeinschaft seit langem beschäftigen, vor Gericht verhandelt“, sagt ECCHR-Generalsekretär Wolfgang Kaleck.

Aufgrund der fehlenden Dokumentation berichten bisher NGOs wie das ECCHR oder das Syria Justice and Accountability Center (SJAC) von jedem Prozesstag. Doch nur Tonaufnahmen erlauben es, das Prozessgeschehen im Original, objektiv und vollständig zu erfassen und so die Bedeutung des Verfahrens und die Beweggründe der Beteiligten nachzuvollziehen.

Mansour Omari, syrischer Journalist und Menschenrechtsverteidiger, ergänzt: „Insbesondere für uns als Syrerinnen und Syrer ist es wichtig, dass dieser Prozess für die Nachwelt bewahrt wird. Das Verfahren in Deutschland kann die Basis werden für die weitere Aufklärung der Verbrechen in Syrien, für zukünftige Generationen und für unsere Erinnerungskultur.“

Der Dokumentation von Strafverfahren kann eine Schlüsselfunktion in der gesamtgesellschaftlichen Aufarbeitung von Systemunrecht zukommen. So zeichnen auch sämtliche internationale Strafgerichte ihre Verhandlungen auf. 2017 erklärte die UNESCO die Tonaufnahmen der ersten Frankfurter Auschwitzprozesse zum Weltdokumentenerbe.

Der Antrag wurde unter anderem unterzeichnet von:

  •   Prof. Dr. Florian Jeßberger, Humboldt-Universität zu Berlin, Juristische Fakultät
  •   Forum Justizgeschichte e.V.
  •   Mansour Omari, Journalist und Menschenrechtsaktivist
  •   Syria Justice and Accountability Centre
  •   Internationales Forschungs- und Dokumentationszentrum Kriegsverbrecherprozesse, Philipps-Universität Marburg
  •   Institut für juristische Intervention des European Center for Constitutional and Human Rights e.V.
  •   Internationale Akademie Nürnberger Prinzipien
  •   Prof. Dr. Moritz Vormbaum, Universität Münster, Juristische Fakultät
  •   Caesar Families Association e.V.
  •   Impunity Watch
  •   Lawyers and Doctors for Human Rights
  •   Human Rights Watch
  •   Fabien Théofilakis, Université de Paris 1 Panthéon Sorbonne, Centre d’histoire sociale des mondes contemporaines
  •   Syrian Archive/Mnemonic
  •   Syrisches Zentrum für Rechtsstudien und -forschung e.V.
  •   Tahrir Institute for Middle East Policy
  •   Syrian Women's Network
  •   Alexandra Kemmerer, Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht
  •   Syrian Legal Development Programme
  •   Prof. Dr. Annette Weinke, Neuere und Neueste Geschichte, Friedrich-Schiller-Universität Jena

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Wer wir sind

Dem Unrecht das Recht entgegensetzen – das ist das erklärte Ziel und die tägliche Arbeit des European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR).

Das ECCHR ist eine gemeinnützige und unabhängige Menschenrechtsorganisation mit Sitz in Berlin. Sie wurde 2007 von Wolfgang Kaleck und weiteren internationalen Jurist*innen gegründet, um die Rechte, die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte sowie anderen Menschenrechtsdeklarationen und nationalen Verfassungen garantiert werden, mit juristischen Mitteln durchzusetzen.

Gemeinsam mit Betroffenen und Partner*innen weltweit nutzen wir juristische Mittel, damit die Verantwortlichen für Folter, Kriegsverbrechen, sexualisierte Gewalt, wirtschaftliche Ausbeutung und abgeschottete Grenzen nicht ungestraft davonkommen.

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