ZDF darf US-Sanktionslisten nicht übernehmen

14.06.2026

Mitwirkende an ZDF-Sendungen sollen sich verpflichten, nicht mit Personen oder Organisationen zusammenzuarbeiten, die auf nationalen oder internationalen Sanktionslisten stehen. So will es eine neue Compliance-Regel des Senders.

Das wirft Fragen auf. Mit einem offenen Brief wendet sich ECCHR-Generalsekretär Wolfgang Kaleck an den ZDF-Intendanten Norbert Himmler und fordert den Sender dazu auf, die Entscheidung rückgängig zu machen. 


Offener Brief an ZDF-Intendant Norbert Himmler
Berlin, 15. Juni 2026

Sehr geehrter Herr Dr. Himmler,

mit einiger Bestürzung haben wir Pressemeldungen zur Kenntnis genommen, wonach das ZDF Mitwirkende an Talkshows und anderen Formaten verpflichtet, nicht mit Personen oder Organisationen zusammenzuarbeiten, die auf nationalen oder internationalen Sanktionslisten stehen.

Wir wenden uns nunmehr in Form eines Offenen Briefes mit einer Reihe von Fragen an Sie:

Sind diese Presseberichte inhaltlich zutreffend? 

Wenn ja, war Ihnen bei der Entscheidungsfindung bewusst, dass sich unter den auf Sanktionslisten befindlichen Personen elf Richter*innen und Staatsanwält*innen des Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag sowie eine Reihe von Nichtregierungsorganisationen, die mit dem Gerichtshof zusammenarbeiten, befinden? (hier ein lesenswertes Interview mit der von den Sanktionen betroffenen slowenischen IStGH-Richterin Beti Hohler)? Ist Ihnen bewusst wie viele der Expert*innen in ihren Programmen und Sendungen, sei aus Wissenschaft, Justitz, Politik, Medien oder Zivilgesellschaft, mit diesen gelisteten Personen und Organisationen „zusammenarbeiten“? Und dass die gelisteten Personen selbst oftmals interessante Gesprächspartner*innen sind? 

Ist Ihnen bewusst, dass selbst in den USA diese Listung nicht nur kontrovers diskutiert wird, sondern mehrere offene Gerichtsverfahren dagegen anhängig sind? Ist Ihnen bewusst, dass Sie sich mit dieser Entscheidung gegen die explizite Position der Bundesregierung sowie anderer europäischer Staaten positionieren, die den Internationalen Strafgerichtshof gegen die Sanktionen der USA schützen wollen?

Ist Ihnen bewusst, welchen Flurschaden Sie bereits jetzt für die internationale Rechtsstaatlichkeit angerichtet haben, indem sie nämlich die Presseberichte von Ende März 2026 unbestätigt und unkommentiert gelassen haben? Ist Ihnen bewusst, welchen Einschüchterungseffekt die US-Sanktionen bereits für sich genommen auf Wissenschaft, Medien und Zivilgesellschaft haben? Ist Ihnen weiterhin bewusst, dass Sie diesen Einschüchterungseffekt durch die unterlassene Kommentierung der ersten Presseberichte und erst recht dann verstärken, wenn die Berichte wahr sind und die Anlage zu den Sanktionsbestimmungen zum Mitwirkendenvertrag unverändert beibehalten wird? 

Für den Fall, dass Sie tatsächlich die Sanktionslisten u.a. der USA als Kriterium für Ihre Einladungspolitik und zur Verpflichtung Ihrer Gesprächspartner*innen übernehmen, fordern wir Sie hiermit auf, diese Entscheidung rückgängig zu machen.

Wir behalten uns ansonsten vor, Ihr Vorgehen in gebührender Form verstärkt öffentlich zu monieren und alle erforderlichen juristischen und politischen Mittel zu ergreifen, um Sie von dieser rechtsstaatsfeindlichen Politik abzubringen.

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Kaleck
Generalsekretär des ECCHR


Sanktionen gefährden die internationale Rechtsordnung

Seit seinem Amtsantritt setzt Donald Trump den Internationale Strafgerichtshof (IStGH) mit Sanktionen gegen den Chefankläger und Richter*innen des IStGH zunehmend unter Druck. Die US-Administration verhängte zudem Sanktionen gegen die UN-Sonderberichterstatterin Francesca Albanese sowie gegen drei führende palästinensische Menschenrechtsorganisationen: Das Palestinian Centre for Human Rights (PCHR), Al-Haq und Al Mezan Center for Human Rights, mit denen das ECCHR eng zusammenarbeitet.

Diese Eskalation folgt dem Muster politisch motivierter Angriffe, die die internationale Rechtsordnung und die Unabhängigkeit der Justiz untergraben. Die Coalition for the ICC hat die Folgen der Sanktionspolitik in ihrem Bericht Criminalising Accountability: The US lawfare against the international justice system ausführlich analysiert. Die Folgen treffen jedoch nicht nur die unmittelbar Betroffenen: Die Sanktionen entfalten eine abschreckende Wirkung auf das gesamte internationale Justizsystem – mit weitreichenden gesellschaftlichen Folgen. Ein Klima der Abschreckung und übervorsichtigen Befolgung der Sanktionen verstärkt die Reichweite des Sanktionsregimes zusätzlich. Leidtragende dieser Entwicklung sind die Betroffenen und Überlebenden von Völkerstraftaten, ebenso wie diejenigen, die sich unter zunehmend schwierigen Bedingungen gegen Straflosigkeit einsetzen.

Das ECCHR hat die deutsche Bundesregierung in mehreren Schreiben – als eine der größten Unterstützerinnen und Geldgeberinnen des IStGH – dazu aufgefordert, konkrete Maßnahmen zur Unterstützung und zum Schutz des Gerichtshofs und seines globalen Mandats zu ergreifen. 

Zwar bekennt sich die Bundesregierung klar zur Zusammenarbeit und Unterstützung des IStGH. Zugleich trägt sie zur Aushöhlung der internationalen Strafjustiz bei, indem sie Völkerstraftaten nur dort entschlossen benennt, wo es die eigenen Interessen nicht schadet. Damit befördert sie ein Klima, in dem das Völkerrecht als Instrument zunehmend diskreditiert wird und sich selbst öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten dem Druck der US-Administration beugen. Mit dem offenen Brief wendet sich das ECCHR nun gegen die mutmaßliche Entscheidung des ZDF, US-Sanktionslisten zum Kriterium der Einladungspolitik zu übernehmen.

Wer wir sind

Dem Unrecht das Recht entgegensetzen – das ist das erklärte Ziel und die tägliche Arbeit des European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR).

Das ECCHR ist eine gemeinnützige und unabhängige Menschenrechtsorganisation mit Sitz in Berlin. Sie wurde 2007 von Wolfgang Kaleck und weiteren internationalen Jurist*innen gegründet, um die Rechte, die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte sowie anderen Menschenrechtsdeklarationen und nationalen Verfassungen garantiert werden, mit juristischen Mitteln durchzusetzen.

Gemeinsam mit Betroffenen und Partner*innen weltweit nutzen wir juristische Mittel, damit die Verantwortlichen für Folter, Kriegsverbrechen, sexualisierte Gewalt, wirtschaftliche Ausbeutung und abgeschottete Grenzen nicht ungestraft davonkommen.

Pressekontakt

Maria Bause
T: +49 (0)30 - 698 197 97
M: presse@ecchr.eu

Susanne Hentschel
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