Strafanzeige gegen Justizbeamte im Iran: Generalbundeswalt muss Verbrechen gegen die Menschlichkeit ermitteln

Fall des Deutsch-Iraners Jamshid Sharmahd

21.06.2023

Der im Iran zum Tode verurteilte Jamshid Sharmahd ist deutscher Staatsbürger. Allein deswegen schon ist die deutsche Justiz verpflichtet, in diesem Fall zu ermitteln. Aus diesem Grunde hat seine Tochter Gazelle Sharmahd mit Unterstützung des European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) in Berlin Strafanzeige beim Generalbundesanwalt (GBA) in Karlsruhe eingereicht. Im Fokus der Anzeige: acht hochrangige Mitglieder der Justiz und des Geheimdienstes in Iran, unter ihnen Abdolghassem Salavati und Mahmoud Alavi. Die Strafanzeige soll über den Fall Sharmahd hinaus ein Strukturverfahren und weitere Ermittlungen des GBA zum Iran anstoßen.

„Die unrechtmäßige Entführung und Inhaftierung, die Folter in der Haft, das unfaire Schauverfahren und der drohende Staatsmord an meinem Vater stehen exemplarisch für die Verbrechen des Regimes in Iran“, sagt Gazelle Sharmahd. „Bei der Strafanzeige konnte ich auf die Expertise des ECCHR bei der strafrechtlichen Verfolgung von Menschenrechtsverbrechen setzen. Ich gehe davon aus, dass die Bundesanwaltschaft unserer Einschätzung folgt und nun umfassend gegen das iranische Regime ermittelt.“ Das Weltrechtsprinzip nach §1 des Völkerstrafgesetzbuches ermöglicht es der Bundesanwaltschaft, bei Verbrechen gegen die Menschlichkeit Ermittlungen gegen staatliche Unrechts- und Repressionsstrukturen einzuleiten.

„Das Regime in Teheran ist verantwortlich für die systematische Folter, sexualisierte Gewalt, Hinrichtungen und das ‚Verschwinden‘ zehntausender Menschen– zuletzt vor allem im Zuge der Niederschlagung der feministischen Revolution“, sagt ECCHR-Generalsekretär Wolfgang Kaleck. „Ob mit der Strafanzeige im Fall Sharmahd in Deutschland, mit rechtlichen Schritten in einem anderem Land oder vor einen internationalen Gericht: Das Ziel ist, hochrangige Funktionäre des iranischen Regierungs-, Justiz- und Sicherheitsapparates wegen dieser Verbrechen vor Gericht zu bringen.“

Das ECCHR ist in zahlreichen Strafverfahren unter anderem zu Staatsfolter in Syrien auf Betroffenenseite aktiv beteiligt und geht aufgrund dieser Erfahrungen davon aus, dass die Bundesanwaltschaft die Situation im Iran bereits untersucht. Die angestrebte Aufnahme von Ermittlungen kann im Übrigen dazu dienen, über den Fall Sharmahd hinaus Beweise zu weiteren systematischen Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Iran und diese für mögliche künftige Strafverfahren zu sammeln.

Mehr zum Fall Jamshid Sharmahd und zu den rechtlichen Grundlagen der Strafanzeige hier und hier.

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Wer wir sind

Dem Unrecht das Recht entgegensetzen – das ist das erklärte Ziel und die tägliche Arbeit des European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR).

Das ECCHR ist eine gemeinnützige und unabhängige Menschenrechtsorganisation mit Sitz in Berlin. Sie wurde 2007 von Wolfgang Kaleck und weiteren internationalen Jurist*innen gegründet, um die Rechte, die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte sowie anderen Menschenrechtsdeklarationen und nationalen Verfassungen garantiert werden, mit juristischen Mitteln durchzusetzen.

Gemeinsam mit Betroffenen und Partner*innen weltweit nutzen wir juristische Mittel, damit die Verantwortlichen für Folter, Kriegsverbrechen, sexualisierte Gewalt, wirtschaftliche Ausbeutung und abgeschottete Grenzen nicht ungestraft davonkommen.

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