KiK-Verfahren belegt: Deutschland muss Haftungspflichten von Unternehmen grundlegend reformieren

Oberlandesgericht Hamm lehnt Prozesskostenhilfe im Fall KiK ab

21.05.2019

Berlin/Hamm, 21. Mai 2019 – Im Verfahren gegen das Unternehmen KiK zum Brand einer Textilfabrik in Pakistan hat das Oberlandesgericht Hamm den Antrag auf Prozesskostenhilfe der pakistanischen Kläger abgelehnt. Die vier Betroffenen waren in Deutschland vor Gericht gezogen, um die Mitverantwortung des Textilherstellers für den mangelhaften Brandschutz und damit auch für den Tod von 258 Arbeitern zu klären.

"Diese Entscheidung verhindert, dass ein deutsches Gericht endlich die wichtigen Sachfragen zur Haftungspflicht von Unternehmen bei ihren ausländischen Zulieferern verhandelt", sagte Rechtsanwalt Remo Klinger, der die Kläger vor Gericht vertrat. "KiK als Hauptkunde der Fabrik war mitverantwortlich für den mangelnden Brandschutz – und kann sich nun dank fehlender Regelungen seiner Verantwortung entziehen."

Miriam Saage-Maaß vom European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) forderte: "Das Recht muss endlich der globalisierten Wirtschaft angepasst werden. Nur so kann garantiert werden, dass Betroffene zukünftig den Zugang zum Recht erhalten, der ihnen zusteht." Deutschland müsse darum Regelungen zur unternehmerischen Sorgfaltspflicht grundlegend reformieren: "Freiwillige Selbstverpflichtungen reichen nicht aus, um Menschen- und Arbeitsrechte durchzusetzen. Wir brauchen endlich ein starkes und faires Wertschöpfungskettengesetz."

Eine klarere Rechtslage hätte es den Klägern zudem ermöglicht, früher gegen KiK vor ein deutsches Gericht zu ziehen. Das Landgericht Dortmund hatte die Klage im Januar 2019 wegen Verjährung abgelehnt. KiK hatte vor der Klage einem Verzicht auf Verjährung zugestimmt, sich später jedoch auf einen Rechtsgutachter gestützt, der einen Verjährungsverzicht für unwirksam erklärte. Thomas Seibert von medico international betont: "Jetzt geht es darum, die Politik zum Handeln zu bewegen, damit Unternehmen wie KiK nicht weiter für Profite die Menschenrechte hinten anstellen können."

Die vier Betroffenen aus Pakistan waren im März 2015 vor Gericht gezogen, stellvertretend für die Ali Enterprises Factory Fire Affectees Association (AEFFAA), die Selbstorganisation von Überlebenden und Hinterbliebenen des Fabrikbrands. Die Klage – vom ECCHR angestoßen und medico international unterstützt – war die erste dieser Art in Deutschland. Das Verfahren sollte klar machen: Transnationale Unternehmen sind auch für die Arbeitsbedingungen in ihren Tochter- und Zulieferbetrieben im Ausland verantwortlich.

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