IStGH lehnt Antrag auf Ermittlungen zur Beteiligung von Rheinmetall und anderen Waffenexporteuren im Jemen Konflikt ab

11.05.2026

Während der Rüstungskonzern Rheinmetall Rekordumsätze bekannt gibt, erleben jemenitische Zivilist*innen in ihren Bemühungen um Gerechtigkeit erneut einen Rückschlag. Nach mehr als sechs Jahren Vorermittlungen hat die Anklagebehörde des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) bestätigt, dass es keine Ermittlungen zur strafrechtlichen Verantwortung europäischer Regierungen und Rüstungsunternehmen im Zusammenhang mit mutmaßlichen Kriegsverbrechen im Jemen einleiten wird.

„Die Verfestigung der Straflosigkeit über ein Jahrzehnt des Konflikts hat nicht nur die humanitäre Katastrophe verschärft, sondern auch zur Fortdauer und Eskalation der Feindseligkeiten beigetragen. Das System der Straflosigkeit hat faktisch allen Konfliktparteien – einschließlich der bewaffneten Ansar-Allah-Gruppe (Huthis) – ‚grünes Licht‘ für weitere schwere Verstöße gegen das Völkerrecht signalisiert. So wird menschliches Leid verschärft und jegliche Aussicht auf Stabilität im Jemen untergraben.“
— Radya Al-Mutawakel, Vorsitzende von Mwatana for Human Rights

Die Entscheidung des IStGH erfolgte als Reaktion auf eine gemeinsame Strafanzeige gemäß Artikel 15, die den IStGH aufforderte zu ermitteln, ob europäische Unternehmen und Regierungsvertreter durch Waffenlieferungen Beihilfe zu mutmaßlichen Kriegsverbrechen von Saudi Arabien und den VAE im Jemen geleistet haben. Die Strafanzeige wurde 2019 von ECCHR und Mwatana for Human Rights gemeinsam mit Amnesty InternationalCampaign Against Arms TradeCentre Delàs und Rete Italiana Pace Disarmo eingereicht.

Mit dieser 350-seitigen Anzeige wurde der IStGH erstmalig dazu aufgefordert, sich mit der Frage der Rechenschaftspflicht im Waffenhandel zu befassen. Sie enthält detaillierte Informationen zu 26 Luftangriffen der Kriegs-Koalition – auf Wohngebäude, Schulen, Krankenhäuser, ein Museum und UNESCO-Welterbestätten – bei denen es sich höchstwahrscheinlich um Kriegsverbrechen gemäß dem Römischen Statut handelt. Trotz klar dokumentierter Fälle wahlloser und unverhältnismäßiger Angriffe lieferten Rüstungsunternehmen aus Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien und Spanien weiterhin Waffen, Munition und logistische Unterstützung an die Kriegs- Koalition. Regierungsminister und Beamte ermöglichten dies durch die Erteilung entsprechender Exportgenehmigungen.

Eine konkrete rechtliche Begründung für ihre Entscheidung, keine Ermittlungen einzuleiten blieb die Anklagebehörde des IStGH schuldig. Obwohl aktuell die Forderungen an die internationale Gemeinschaft zunehmen, Rüstungsunternehmen zur Verantwortung zu ziehen, wenn Waffenhandel Völkerrechts-Verbrechen ermöglicht. Im gesamten Nahen und Mittleren Osten erleben wir weiterhin die verheerenden Folgen von durch europäische Waffen angeheizten Konflikten.

Das Versagen des internationalen Justizsystems, mächtige Akteure der Rüstungsindustrie zur Rechenschaft zu ziehen, setzt ein System der Straflosigkeit fort. Doch die Bemühungen um strafrechtliche Verantwortung der in unserer IStGH-Anzeige genannten Akteure, werden durch Klagen auf nationaler Ebene weiterverfolgt. Während Verfahren in Italien und Großbritannien keine Haftungspflicht ergaben, ist in Frankreich weiterhin eine Strafanzeige gegen Waffenhändler anhängig, ebenso wie zwei Einreichungen vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

„Wir bedauern die Entscheidung des IStGH, die Mitschuld europäischer Rüstungsunternehmen an Verstößen gegen das humanitäre Völkerrecht während des Konflikts im Jemen nicht zu untersuchen. Besonders vor dem Hintergrund anhaltender geopolitischer Instabilität und durch den Waffenhandel angeheizter Konflikte, kommt dem IStGH eine wesentliche Verantwortung zu, alle Konfliktakteure, einschließlich Unternehmen, zur Rechenschaft zu ziehen.“
— Chloé Bailey, Senior Legal Advisor ECCHR

„Auch wenn der IStGH diesen Fall nicht weiterverfolgt hat, gelten die in der Strafanzeige dargelegten Grundsätze weiterhin: Sowohl Staatsvertreter als auch Unternehmensleitungen tragen Verantwortung, wenn sie wissentlich Waffen liefern, die bei Kriegsverbrechen zum Einsatz kommen.“
— Patrick Wilcken, Amnesty International

„Die von zivilgesellschaftlichen Gruppen eingereichte Strafanzeige in Italien wegen an Saudi-Arabien verkaufter Bomben, die zur Tötung von Zivilisten im Jemen eingesetzt wurden, hat leider nicht zu einem Gerichtsverfahren geführt. Dennoch hat der Untersuchungsrichter in seiner Entscheidung, das Verfahren einzustellen, einen Verstoß gegen den Waffenhandelsvertrag anerkannt. Aus diesem Grund haben wir eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg eingereicht, und aus diesem Grund wäre eine Klage vor dem Internationalen Strafgerichtshof unerlässlich gewesen. Die Opfer und ihre Familien verdienen Gerechtigkeit, und Waffenverkäufe, die das Leben unschuldiger Zivilisten gefährden, müssen gestoppt werden.“
— Francesco Vignarca, Rete Italiana Pace Disarmo

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