Große Kammer des EGMR verhandelt Spaniens langjährige Rückschiebepraxis nach Marokko

N.D. und N.T. vs. Spanien – ein richtungsweisender Fall für Geflüchtete und Migrant_innen

26.09.2018

Straßburg/Berlin/Madrid, 26. September 2018 –„Spanien hat meine Rechte verletzt.
Nun hoffe ich auf ein Urteil, das verhindert, dass anderen dasselbe geschieht. Ich will nicht
hinnehmen, dass Menschen andere Menschen so behandeln. Ich erwarte Gerechtigkeit –
für all jene, die arm und schutzbedürftig sind, die keine Stimme haben“, sagt N.D. aus Mali
in seinem Statement an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in
Straßburg. Die Große Kammer des EGMR hat heute die völkerrechtswidrigen
Rückschiebungen (Push-Backs) an der spanisch-marokkanischen Grenze verhandelt. Im
Oktober 2017 hatte der EGMR Spaniens Rückschiebepraxis als menschenrechtswidrig
verurteilt. Anlass waren die Individualbeschwerden von N.D. und N.T. gegen Spanien, mit
denen sie ihr grundlegendes „Recht auf Rechte“ einfordern.

„N.D. und N.T. gegen Spanien ist ein richtungsweisender Fall für die Rechte von
Geflüchteten und Migrant_innen“, sagt Wolfgang Kaleck Generalsekretär des European
Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR). „Der EGMR muss zwei Dinge
klarstellen: Die Europäische Menschenrechtskonvention gilt an den Grenzanlagen der EU-Außengrenzen und Geflüchtete und Migrant_innen müssen Zugang zum Recht haben.“
Der ECCHR-Kooperationsanwalt aus Madrid, Gonzalo Boye, ergänzt: „Der EGMR sollte
nicht dem politischen Interesse der spanischen oder sonst einer EU-Regierung folgen. Es
muss ausschließlich auf Grundlage der Europäischen Menschenrechtskonvention
entscheiden.“

N.D. und N.T. wurden im August 2014 an der Grenzanlage von Melilla direkt nach
Marokko zurückgeschoben – ohne Verfahren und ohne Rechtsschutzmöglichkeit. auf
Initiative und mit Expertise des ECCHR reichten die beiden im Februar 2015 beim EGMR
Beschwerde gegen Spanien ein. Vor Gericht werden die Beschwerdeführenden von den
ECCHR-Kooperationsanwälten Carsten Gericke (Hamburg) und Gonzalo Boye (Madrid)
vertreten.

In weiteren EGMR-Verfahren unterstützt das ECCHR u.a. Geflüchtete aus Syrien, Irak und
Afghanistan in deren Beschwerden gegen ihre illegale Rückschiebung nahe des Lagers
Idomeni an der mazedonisch-griechischen Grenze.

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Wer wir sind

Dem Unrecht das Recht entgegensetzen – das ist das erklärte Ziel und die tägliche Arbeit des European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR).

Das ECCHR ist eine gemeinnützige und unabhängige Menschenrechtsorganisation mit Sitz in Berlin. Sie wurde 2007 von Wolfgang Kaleck und weiteren internationalen Jurist*innen gegründet, um die Rechte, die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte sowie anderen Menschenrechtsdeklarationen und nationalen Verfassungen garantiert werden, mit juristischen Mitteln durchzusetzen.

Gemeinsam mit Betroffenen und Partner*innen weltweit nutzen wir juristische Mittel, damit die Verantwortlichen für Folter, Kriegsverbrechen, sexualisierte Gewalt, wirtschaftliche Ausbeutung und abgeschottete Grenzen nicht ungestraft davonkommen.

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