Bauen ohne Rücksicht: Das Unternehmen Lahmeyer und die Vertreibungen beim Staudammbau im Sudan

Sudan – Infrastruktur – Lahmeyer

Ende April 2016 hat die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main das Ermittlungsverfahren gegen zwei Manager des Unternehmens Lahmeyer International GmbH aus Bad Vilbel (Hessen) eingestellt. Das deutsche Unternehmen war maßgeblich am Bau des Merowe Staudamms im Nordsudan beteiligt, bei dessen Inbetriebnahme 2008 mehr als 30 Orte in der Region überflutet wurden. Im Mai 2010 hatten die Betroffenen der Überflutung mit Unterstützung des ECCHR Strafanzeige gegen zwei Lahmeyer-Mitarbeiter eingereicht. Sie warfen ihnen vor, für die Vertreibung sowie für die Zerstörung der Lebensgrundlage von 4.700 Familien mitverantwortlich zu sein.

Die Strafanzeige sollte den Betroffenen des Staudamm-Baus zu ihrem Recht auf Aufklärung des Sachverhaltes und der Klärung der Verantwortlichkeiten verhelfen. Darüber hinaus sollte der Fall deutlich machen, dass Unternehmen eine besondere Verantwortung tragen, wenn sie mit autoritären Regimen wie dem sudanesischen Geschäfte machen. Im April 2011 nahm die Staatsanwaltschaft Ermittlungen auf und vernahm ab November 2011 zahlreiche Zeug*innen. Nach fast fünf Jahren kam sie schließlich zu dem Schluss, den Beschuldigten sei kein Vorsatz nachzuweisen. Im Übrigen hätte das deutsche Unternehmen und seine Mitarbeiter*innen keine Rechtspflicht, zu überprüfen, ob die betroffene Bevölkerung vor Beginn der Flutung umgesiedelt worden sei.

Fall

Der Merowe Staudamm im Norden Sudans ist eines der größten Wasserkraftprojekte in Afrika. Der Bau des Staudamms und die damit verbundenen Umsiedlungen hatten und haben Folgen für mindestens 40.000 Menschen. Geplant und gesteuert wurde der Bau des Staudamms durch das Ingenieurunternehmen Lahmeyer, das auch die Kontrolle der Inbetriebnahme des Staudammes und des Wasserkraftwerkes übernahm.

Lahmeyer begann den Bau des Staudamms, ohne dass – wie in internationalen Standards der Weltbank vorgesehen – Umsiedlungspläne mit den betroffenen Bevölkerungsgruppen ausgehandelt worden wären. Da die sudanesische Regierung bis zur Inbetriebnahme der Wasserkraftwerkes im April 2008 keine Einigung mit Anwohner*innen erzielt hatte, wurden die Menschen mit Fortschreiten des Bauprojektes buchstäblich aus ihren Dörfern geflutet: Mehr als 4.700 Familien verloren nicht nur all ihr Hab und Gut, sondern auch ihre Lebensgrundlage.

Kontext

Der Fall Lahmeyer ist symptomatisch für die Gefahren und Folgen großer Infrastrukturprojekte für wirtschaftliche und soziale Menschenrechte. Durch die unangekündigte Flutung des Siedlungsgebietes wurden die Manasir, die Bevölkerungsgruppe der ein Großteil der Opfer angehört, nicht nur zwangsweise vertrieben und verloren dabei nur ihre Unterkünfte, sondern ebenso die Versorgung mit Trinkwasser- und Nahrungsmitteln.

Dies ist eine Verletzung der Rechte auf angemessenes Wohnen, Nahrung und Wasser. Lahmeyer ist hierfür mitverantwortlich. Lahmeyer vertritt die Position, es sei Aufgabe des sudanesischen Staates gewesen, die Umsiedlung zu organisieren. Doch ein europäisches Unternehmen kann sich in solchen Situationen nicht auf ausländische Regierungen verlassen und muss eigenständig Vorkehrungen treffen um möglichen menschenrechtlichen Risiken zu begegnen.

Media

Mädchenschule im Dorf Sherri Island © Foto: Ali Askouri
Mädchenschule im Dorf Sherri Island © Foto: Ali Askouri

Dokumente (2)

Glossar (1)

Definition

Strafanzeige (Deutschland)

Bei einer Strafanzeige wird ein Sachverhalt an eine der zuständigen Strafverfolgungsbehörden in Deutschland übermittelt. Dazu gehören Polizei, Staatsanwaltschaft oder Amtsgerichte. Mit einer Strafanzeige können die öffentlichen Behörden von einem Strafbestand unterrichtet werden, um im Folgenden weitere Schritte zur Aufklärung unternehmen zu können. Sollten tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, dass ein Straftatbestand verwirklicht sein könnte (Anfangsverdacht), sind die Strafverfolgungsbehörden verpflichtet, der Anzeige nachzugehen und den Sachverhalt so weit wie möglich aufzuklären.

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Einblick

Ressourcenausbeutung

Windparks, Holzwirtschaft, Staudämme und Bergbau – nicht selten sind die Auswirkungen von Ressourcenausbeutung verseuchtes Trinkwasser, Schwermetalle im Blut von Anwohner*innen, Zwangsumsiedlungen, Landraub und die gewaltsame Niederschlagung friedlicher Proteste. Der Grund: unternehmerische Aktivitäten im Globalen Süden vernachlässigen häufig Mensch und Umwelt.

Manager*innen und Geschäftsführende von transnational agierenden Unternehmen, die diese Schäden zu verantworten haben, verweisen auf ihre beschränkte Haftung. Staatliche und private Geldgeber*innen, die diese Projekte finanziell möglich machen, argumentieren mit angeblich mangelnden Einflussmöglichkeiten. Und auch politische Entscheidungsträger*innen entziehen sich gerne und oft der Verantwortung, die Rechte der Betroffenen gegen Unternehmensinteressen zu verteidigen.

Das ECCHR will dies nicht länger hinnehmen. Wir sehen die Verantwortung für die Gefährdung von Menschenrechten und Umwelt bei denen, die von der global organisierten Wirtschaft am meisten profitieren. Zusammen mit den Betroffenen arbeitet das ECCHR dafür, deren Recht auf Gerechtigkeit global durchzusetzen.

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