Zehnter Jahrestag des Kundus-Bombardements

Europäischer Gerichtshof verhandelt vor der Großen Kammer

15.08.2019

Am 4. September 2009 wurden beim sogenannten Kundus-Bombardement in Afghanistan mehr als 90 Zivilist*innen getötet. Das ECCHR unterstützt Abdul Hanan, einen afghanischen Vater, der bei dem Bombardement seine acht und zwölf Jahre alten Söhne verlor. Anlässlich des 10. Jahrestags des Bombardements sagt Andreas Schüller, Leiter des Programmbereichs „Völkerstraftaten und rechtliche Verantwortung“ beim European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR):

„Gemeinsam mit Abdul Hanan fordern wir bereits seit 2010 eine vollständige juristische Aufarbeitung der Rolle der Bundeswehr bei dem Luftangriff. Deswegen sind wir froh, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg nach drei Jahren schriftlicher Verhandlung Ende August entschied, den Fall aufgrund der außerordentlichen Bedeutung vor der Großen Kammer zu verhandeln. Anlass des EGMR-Verfahrens ist die Individualbeschwerde des Vaters gegen Deutschland, die das ECCHR initiiert hat.

Der Gang vor den EGMR war nötig, weil die Ermittlungen und Entscheidungen der deutschen Behörden vollkommen unzureichend waren und dazu führten, dass das Ermittlungsverfahren 2010 voreilig beendet wurde. Ein Antrag auf Klageerzwingung wurde nicht zugelassen, damit war dem Kläger der Zugang zum Recht in einem so wichtigen Verfahren komplett verwehrt.

Dieser schwerwiegende Luftangriff, bei dem Bundeswehroberst Georg Klein eine ganz entscheidende Rolle spielte, muss menschenrechtlich überprüft werden. Für die Zukunft sind unabhängige Ermittlungen sowie leicht zugängliche Beschwerdemöglichkeiten für Betroffene wichtig. Beides gab es im Fall von Kundus nicht. Vielmehr war die mangelhafte Strafverfolgung ein fatales Signal, dass schwerwiegende Verstöße durch Bundeswehrangehörige nicht angemessen verfolgt werden.

Der Kläger hofft daher jetzt auf eine unabhängige europäische Überprüfung der Entscheidungen der Bundesanwaltschaft sowie deutscher Gerichte.“

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Wer wir sind

Dem Unrecht das Recht entgegensetzen – das ist das erklärte Ziel und die tägliche Arbeit des European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR).

Das ECCHR ist eine gemeinnützige und unabhängige Menschenrechtsorganisation mit Sitz in Berlin. Sie wurde 2007 von Wolfgang Kaleck und weiteren internationalen Jurist*innen gegründet, um die Rechte, die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte sowie anderen Menschenrechtsdeklarationen und nationalen Verfassungen garantiert werden, mit juristischen Mitteln durchzusetzen.

Gemeinsam mit Betroffenen und Partner*innen weltweit nutzen wir juristische Mittel, damit die Verantwortlichen für Folter, Kriegsverbrechen, sexualisierte Gewalt, wirtschaftliche Ausbeutung und abgeschottete Grenzen nicht ungestraft davonkommen.

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