Wir klagen weiter gegen Waffenexporte nach Israel

11.10.2024

Unerwartet deutlich hat Bundeskanzler Olaf Scholz gestern im Deutschen Bundestag klargestellt, dass die Bundesregierung weiter Kriegswaffen nach Israel liefern werde und offenkundig auch nie beabsichtigt hatte, diese Lieferungen zu unterbrechen. Als ECCHR werden wir weiter die Betroffenen in ihren Klagen gegen die Fortsetzung dieser Waffenlieferungen unterstützen.

Unterstützt durch das ECCHR haben heute als erste Reaktion fünf Betroffene aus Gaza rechtliche Schritte eingeleitet und beim zuständigen Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) Widerspruch gegen Ausfuhrgenehmigungen von Kriegswaffen gemäß der Kriegswaffenliste eingelegt.

Nach dem deutschen Kriegswaffenkontrollgesetz haben Genehmigungen von Kriegswaffen zu unterbleiben, wenn Grund zu der Annahme besteht, dass die Bundesrepublik hierdurch gegen ihre völkerrechtlichen Verpflichtungen verstößt. Deutschland ist in Hinblick auf Rüstungsexporte mehrere völkerrechtliche Verpflichtungen eingegangen, die Waffenexporte verbieten, wenn das Risiko besteht, dass mit diesen Waffen Kriegsverbrechen begangen werden.

Das gezielt herbeigeführte Leiden der palästinensischen Zivilbevölkerung durch die israelische Kriegsführung darf durch die Bundesrepublik nicht auch noch militärisch unterstützt werden. Im Gegenteil, Deutschland ist völkerrechtlich in der Pflicht, Beihilfe zu Völkerrechtsverletzungen zu unterlassen und alles dafür tun, künftige Rechtsverletzungen zu verhindern. Deutschland sollte Kriegswaffenexporte zum Einsatz in Gaza einstellen und Israel zudem verpflichten, eine unabhängige Untersuchung des Kriegsgeschehens in Gaza zuzulassen. Deswegen klagen wir weiter. Das sind wir dem Völkerrecht, aber vor allem auch unseren palästinensischen Mandaten in Gaza schuldig“, so Dr. Alexander Schwarz, stellvertretender Programmleiter für Völkerstraftaten beim ECCHR.

Zahlreiche internationale Organisationen und Berichte bestätigen, dass Israel im aktuellen Gaza-Krieg eklatant gegen humanitäres Völkerrecht verstößt, geschützte Ziele gezielt angreift und hohe zivile Opfer in Kauf nimmt. Die Haftbefehlsanträge des Anklägers des Internationalen Strafgerichtshofes gegen Ministerpräsident Netanyahu und Verteidigungsminister Gallant bestätigen diese Auffassung. Zudem hat der Internationale Gerichtshof in seinem Gutachten vom 19. Juli 2024 eindeutig festgestellt, dass alle Mitgliedsstaaten, zu denen auch die Bundesrepublik gehört, keine Hilfe oder Unterstützung bei der Aufrechterhaltung der Situation in Palästina leisten dürfen. Die weitere und fortwährende Genehmigung von Kriegswaffen für den Einsatz in Gaza sind damit aus unserer Sicht eindeutig rechtswidrig.

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Wer wir sind

Dem Unrecht das Recht entgegensetzen – das ist das erklärte Ziel und die tägliche Arbeit des European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR).

Das ECCHR ist eine gemeinnützige und unabhängige Menschenrechtsorganisation mit Sitz in Berlin. Sie wurde 2007 von Wolfgang Kaleck und weiteren internationalen Jurist*innen gegründet, um die Rechte, die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte sowie anderen Menschenrechtsdeklarationen und nationalen Verfassungen garantiert werden, mit juristischen Mitteln durchzusetzen.

Gemeinsam mit Betroffenen und Partner*innen weltweit nutzen wir juristische Mittel, damit die Verantwortlichen für Folter, Kriegsverbrechen, sexualisierte Gewalt, wirtschaftliche Ausbeutung und abgeschottete Grenzen nicht ungestraft davonkommen.

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