Wegweisender Rechtsfall: Basler Zivilgericht startet Beweisaufnahme gegen Syngenta

30.06.2025

Zürich/Berlin/Delhi, 30. Juni 2025 –  Die Ehefrauen zweier Landwirte, die in Indien an einer Pestizidvergiftung starben, sowie ein Landwirt, der knapp überlebte, verklagen den Schweizer Konzern Syngenta auf Schadensersatz. In diesem einzigartigen Verfahren erfolgt nun der nächste Schritt: Am 17. Juni hat das Zivilgericht Basel beschlossen, die Beweisaufnahme zum Einsatz des Pestizids Polo durch die Betroffenen einzuleiten.


Die Kläger*innen aus dem indischen Yavatmal geben an, dass die Vergiftungen im Jahr 2017 durch Verwendung von Polo aufgetreten seien, ein von Syngenta entwickeltes, produziertes und vertriebenes Pflanzenschutzmittel. Obwohl Polo in der EU und in der Schweiz nicht verkauft werden darf, wird es in Indien weiterhin verwendet. Mit fatalen Folgen: Dutzende Landarbeiter*innen erlitten 2017 teils lebensgefährliche Vergiftungen im Zusammenhang mit der Nutzung von Polo, zwei von ihnen starben.


Der Fall ist juristisches Neuland: Es handelt sich um die erste zivilrechtliche Klage aus dem Globalen Süden gegen einen Agrochemiekonzern. Er steht exemplarisch für die wachsende internationale Kritik an Doppelstandards im Pestizidhandel – und an der Verantwortung europäischer Unternehmen für Menschenrechtsverletzungen entlang ihrer globalen Lieferketten. Das Basler Verfahren könnte weit über den Einzelfall hinausweisen – für andere Betroffene weltweit und für den Umgang mit Konzernverantwortung in der Schweiz.


Die Klage beim Basler Zivilgericht wurde im Juni 2021 eingereicht. Sie stützt sich auf das Schweizer Produkthaftungsrecht und wird von der Kanzlei Schadenanwälte vertreten. Die Organisationen ECCHR, Public Eye und PAN India unterstützen die Kläger*innen.


Auch wenn die Entscheidung in der Sache noch aussteht, gibt es jetzt schon einen Zwischenerfolg, denn im Juni 2022 gewährte das Gericht den Kläger*innen unentgeltliche Rechtspflege. Dies deutet darauf hin, dass es grundsätzlich der Ansicht ist, dass Syngenta für Schäden haftbar gemacht werden kann, die durch seine gefährlichen Produkte im Ausland verursacht wurden. 

Kontakt: ECCHR, Maria Bause, presse@ecchr.eu 
Kontakt: Public Eye, Oliver Classen, oliver.classen@publiceye.ch
 

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