Die mutigen Proteste im Iran und die Tötung zahlloser Iraner*innen durch das Regime zeigen, wie groß der Wunsch nach Freiheit, Rechtsstaatlichkeit und politischer Selbstbestimmung ist. Diese Realität darf weder relativiert noch instrumentalisiert werden.
Die Frage stellt sich unweigerlich: Ändern schwere Menschenrechtsverletzungen die völkerrechtliche Bewertung eines Angriffskriegs? Die Geschichte der erzwungenen Regimewechsel gibt eine eindeutige Antwort. Von außen durchgesetzte Regimewechsel, insbesondere durch reine Luftangriffe, schaffen weder Rechtsstaatlichkeit noch stabile Strukturen. Afghanistan (2001), Irak (2003), Libyen (2011): Die Bilanz spricht für sich.
Der Angriff der USA und Israels auf Iran ist völkerrechtswidrig und ein Akt der Aggression. Ein unmittelbar bevorstehender Angriff, der nach Art. 51 UN-Charta eine Selbstverteidigung rechtfertigen würde, ist nicht ersichtlich.
In Fragen des Völkerrechts darf nicht mit zweierlei Maß gemessen werden. Das Gewaltverbot schützt nicht nur abstrakte Staatlichkeit, es schützt konkrete Gesellschaften, Bevölkerungen, politische Selbstbestimmung und ziviles Leben. Eine Ordnung, die Rechtsbrüche hier verurteilt und dort relativiert, ist keine Ordnung. Sie ist ein System machtpolitischer Doppelstandards. Diese Praxis untergräbt nicht nur das Recht selbst, sondern auch jede glaubwürdige Berufung auf das Völkerrecht, ob in der Ukraine, in Grönland oder anderswo.
Wenn Bundeskanzler Merz erklärt, mit völkerrechtlichen Mitteln sei „nichts zu bewirken", und daraus die Entbindung von ihrer Verbindlichkeit ableitet, ist das keine Realpolitik. Es ist eine Bankrotterklärung gegenüber den Grundsätzen von Nürnberg und dem Gebot, Recht auch dann zu achten, wenn es kostet. Es ist die Kapitulation vor der imperialen Macht, verkleidet als Pragmatismus, und die Aufgabe einer Ordnung, der sich Deutschland aus historischen Gründen in besonderer Weise verpflichtet weiß. Ein in seiner Tragweite einzigartiger Akt für einen deutschen Bundeskanzler.
Das ECCHR hat bereits 2022 und erneut vergangene Woche völkerstrafrechtliche Maßnahmen gegen das iranische Regime gefordert, mit einer Strafanzeige wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Stattdessen sehen wir nun mutmaßliche Völkerstraftaten durch alle Konfliktparteien, darunter Angriffe auf zivile Ziele. Auch diese müssen dokumentiert und strafrechtlich aufgearbeitet werden.
Es ist geboten, Bundesregierung und EU zur Deeskalation aufzufordern. Geboten und folgenlos, solange ein Bundeskanzler das Recht öffentlich für unwirksam erklärt. Die eigentliche Aufgabe beginnt deshalb hier: diesen Satz nicht unwidersprochen stehen zu lassen. Das ECCHR fordert die völkerstrafrechtliche Aufarbeitung der Verbrechen des iranischen Regimes und der Angriffe auf zivile Ziele durch alle Konfliktparteien. Denn anders als Bundeskanzler Merz meint: Das Völkerrecht gilt nicht nur, wenn es nützt. Es gilt, weil ohne es nichts gilt.
Das Schreiben des ECCHR an den Generalbundesanwalt ist hier einsehbar