Wann: 10. Januar 2019 um 12:00 Uhr
Wer: Dr. Miriam Saage-Maaß, ECCHR, erarbeitete die Klage gegen KiK
Wo: Landgericht Dortmund, Kaiserstr. 34, 44135 Dortmund
Der Termin
Am 10. Januar 2019 wird das Landgericht Dortmund verkünden, ob es die Sachfragen zum Fabrikbrand bei Ali Enterprises, einem pakistanischen Zulieferer des deutschen Textilunternehmens KiK, verhandeln wird oder es die Klage wegen Verjährung abweist.
Die vier Kläger_innen aus Pakistan – ein Überlebender und drei Angehörige Verstorbener des Fabrikbrands – werden von Rechtsanwalt Remo Klinger aus Berlin vertreten. Den Verkündungstermin wird Rechtsanwältin Miriam Saage-Maaß vom European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) wahrnehmen. Die Zivilklage wurde von den Jurist_innen des ECCHR gemeinsam mit Remo Klinger erarbeitet und im März 2015 mit Unterstützung von medico international eingereicht.
Der Fall
258 Menschen starben, Dutzende wurden verletzt, als die Textilfabrik Ali Enterprises am 11. September 2012 in Karatschi (Pakistan) abbrannte. Hauptkunde der Fabrik war KiK. Deswegen zogen vier der Überlebenden und Angehörigen in Deutschland vor Gericht. KiK soll wegen seiner Mitverantwortung für den mangelnden Brandschutz in der Fabrik haften.
Das Verfahren soll klar machen: Transnationale Unternehmen aus dem Globalen Norden sind auch für die Arbeitsbedingungen in ihren Tochter- und Zulieferbetrieben im Globalen Süden verantwortlich.
Miriam Saage-Maaß steht nach der Verkündung gerne für Interviews vor Ort zu Verfügung. Remo Klinger steht telefonisch für Interviews zur Verfügung.