Trotz internationaler Warnungen: Deutschland lieferte 2023-2026 kontinuierlich Rüstungsexporte nach Israel in Milliardenhöhe

Neuer ECCHR-Bericht: Genehmigungszahlen widersprechen Deutschlands eigener Verteidigung vor dem Internationalen Gerichtshof

07.09.2026

Trotz zahlreicher internationaler Warnungen und umfangreicher Dokumentation schwerster Verbrechen in Gaza hat Deutschland seine Rüstungsexporte nach Israel in den Jahren 2023 bis 2026 kontinuierlich fortgesetzt. Das zeigt ein heute veröffentlichter ECCHR-Bericht, der zum Auftakt der neuen Anhörungsrunde im Verfahren Nicaragua gegen Deutschland vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag erscheint. In diesem Verfahrensabschnitt geht es um Deutschlands Einwände gegen die Zuständigkeit des Gerichts und die Zulässigkeit der Klage.

Der Bericht „Arming International Crimes – Germany's Continuing Arms Exports to Israel, 2023–2026“ wertet amtliche Genehmigungszahlen, parlamentarische Auskünfte und israelische Importdaten aus.

Deutschland hat sich im Jahr 2024 vor dem IGH mit einem „robusten“ Rüstungskontrollsystem und sinkenden Genehmigungen verteidigt. Die anschließende Exportbilanz untergräbt diese Verteidigung. Die Bundesregierung kann sich in Den Haag nicht auf die theoretische Schutzwirkung des Rechts berufen und diese bei ihren Genehmigungen praktisch leerlaufen lassen“, erklärt Dr. Alexander Schwarz, Co-Leiter des Programmbereichs Völkerstraftaten und rechtliche Verantwortung beim ECCHR.

Die Auswertung zeigt: Nach den IGH-Verhandlungen 2024 sind die deutschen Rüstungsexportgenehmigungen gestiegen - und betreffen weit überwiegend nicht die Schutz- oder Ausbildungsgüter, auf die sich Deutschland vor Gericht berufen hatte. 2024 entfielen auf Schutzausrüstung lediglich 106.000 Euro von insgesamt 163,8 Millionen Euro – rund 0,065 Prozent. Für 2025 dokumentiert der Bericht Genehmigungen für Panzer- und gepanzerte Fahrzeugteile im Wert von über 110 Millionen Euro. Bauteile dieser Art wurden bei völkerrechtswidrigen israelischen Militäroperationen in Gaza und im Libanon eingesetzt.

Besonders deutlich wird der Widerspruch im April 2024: Damals verwies die Bundesregierung vor dem IGH auf strenge Einzelfallprüfungen, stark gesunkene Genehmigungswerte und einen geringen Anteil an Kriegswaffen im engeren Sinne des Kriegswaffenkontrollgesetzes. Der IGH ordnete daraufhin unter den damaligen Umständen keine vorläufigen Maßnahmen gegen Deutschland an. Eine allgemeine Billigung deutscher Rüstungsexporte war damit allerdings nicht verbunden. Vielmehr erinnerte der IGH ausdrücklich an die Pflichten von Waffen liefernden Staaten, Risiken von Verstößen gegen die Genozidkonvention und die Genfer Konventionen zu vermeiden.

Nach Einschätzung des ECCHR verstößt diese Genehmigungspraxis gegen internationales, europäisches und deutsches Rüstungsexportrecht. Der Waffenhandelsvertrag (Arms Trade Treaty, ATT) und der Gemeinsame Standpunkt der EU zu Rüstungsexporten (2008/944/GASP) verlangen die Versagung von Genehmigungen, sobald ein eindeutiges Risiko besteht, dass die Güter zu schweren Verstößen gegen das humanitäre Völkerrecht beitragen. Die Genozidkonvention verpflichtet Staaten darüber hinaus zum Handeln, sobald sie von einem ernsthaften Genozidrisiko wissen oder wissen müssten – ein abschließendes Genozidurteil ist dafür nicht erforderlich.

Das ECCHR fordert die Bundesregierung auf, Rüstungsexporte nach Israel zu stoppen, soweit die Güter zur Begehung oder Erleichterung internationaler Verbrechen beitragen können – wie aktuell in Gaza oder im Libanon. Entsprechende Neugenehmigungen müssen verweigert, bestehende Genehmigungen überprüft und, wo rechtlich geboten, widerrufen werden. Das ECCHR unterstützt seit 2024 rechtliche Schritte von Palästinenser:innen gegen deutsche Rüstungsexporte nach Israel.

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