Rechtsschutz gegen Waffenexporte erneut verwehrt

VGH Kassel ignoriert die tödlichen Folgen deutscher Rüstungsexporte für die palästinensische Zivilbevölkerung

22.09.2025

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel hat am 19. September entschieden, einem palästinensischen Betroffenen keinen vorläufigen Rechtsschutz gegen deutsche Rüstungsexporte nach Israel zu gewähren. Der Beschluss reiht sich ein in eine Kette von Entscheidungen deutscher Verwaltungsgerichte, die Menschen aus Gaza bislang Rechtsschutz verweigern – obwohl auch und gerade Rüstungsgüter aus Deutschland in Gaza gegen die Zivilbevölkerung eingesetzt werden. Diese Praxis muss auf verfassungsrechtliche Bedenken stoßen: Denn dass die Grund- und Menschenrechte der Einzelnen auch bei außenpolitischen Entscheidungen zu beachten sind, hat sich inzwischen in der Verfassungsrechtsprechung durchgesetzt.

Dr. Alexander Schwarz, Co-Leiter des Programmbereichs Völkerstraftaten und rechtliche Verantwortung beim ECCHR, kritisiert die Entscheidung: „Rüstungsexporte, die völkerrechtswidrige Angriffe auf die Zivilbevölkerung in Gaza ermöglichen, sind selbst völkerrechtswidrig. Die Entscheidung des VGH Kassel verkennt die Bedeutung der Grundrechte. Ein Staat, der Waffenexporte in Kriegsgebiete genehmigt, muss das Völkerrecht strikt beachten und die Menschenrechte schützen. Im Fall von Gaza ist die Sachlage eindeutig: Die Art und Weise der israelischen Kriegsführung verstößt systematisch gegen humanitäres Völkerrecht, ohne dass ein Ende dieser Praxis in Sicht wäre. Und ohne Ersatzteile aus Deutschland können die israelischen Panzer nicht fahren. Die zahlreichen Berichte über systematische Völkerrechtsverstöße durch die israelische Armee verdeutlichen den dringenden Bedarf an einer gerichtlichen Überprüfung von rüstungspolitischen Regierungsentscheidungen. Die bisherige Haltung der Gerichte muss verfassungsgerichtlich korrigiert werden.“

Der Beschwerdeführer zieht nun eine Verfassungsbeschwerde in Betracht, um die Verletzung seiner Grundrechte vor das Bundesverfassungsgericht zu bringen. Das ECCHR wird den Beschwerdeführer, gemeinsam mit den palästinensischen Menschenrechtsorganisationen Palestinian Center for Human Rights (PCHR) in Gaza, Al Mezan Center for Human Rights in Gaza sowie Al-Haq aus Ramallah, bei den weiteren rechtlichen Schritten unterstützen.

Hintergrund

In diesem Fall geht es um Getriebeteile für die israelischen Pander der Typen Namer und Merkava. Diese Panzer sind in großer Zahl in Gaza im Einsatz. Der Bodenkrieg der israelischen Streitkräfte könnte ohne diese mit deutschen Ersatzteilen einsatzfähig gehaltenen Panzer nicht geführt werden. Sie gefährdet – neben vielen anderen – auch den in Gaza lebenden Beschwerdeführer an Leib und Leben. Deshalb wandte er sich an die Verwaltungsgerichtsbarkeit, um die vom Bundesamt für Ausfuhrkontrolle mit Billigung der Bundesregierung erteilte Ausfuhrgenehmigung vorläufig zu stoppen.

Der Verwaltungsgerichtshof bestätigt nun eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main, welche dem Beschwerdeführer eine rechtliche Prüfung der Ausfuhrgenehmigungen versagt hatte. Das deutsche Außenwirtschaftsrecht sei nach Meinung des Gerichtshofs schon nicht darauf angelegt, denjenigen, die mit Rüstungsgütern aus Deutschland gefährdet oder gar getötet werden, überhaupt Rechte zu verschaffen. Auch auf seine Grund- und Menschenrechte könnte der Beschwerdeführer sich vor dem Verwaltungsgerichtshof nicht stützen, denn schließlich richteten sich die angegriffenen Ausfuhrgenehmigungen nicht gegen ihn persönlich. Außerdem könnte die Bundesrepublik Deutschland keinen Einfluss auf die israelische Kriegsführung nehmen und die mit den verfahrensgegenständlichen Ersatzteilen ausgerüsteten Panzer würden möglicherweise ja anderenorts – etwa im Libanon oder in Syrien – zum Einsatz kommen. Für den Verwaltungsgerichtshof besteht damit kein rechtlich relevanter Zusammenhang zwischen den Ausfuhrgenehmigungen und einer Gefährdung des Beschwerdeführers durch die israelische Kriegsführung in Gaza. Auf die Völkerrechtswidrigkeit dieser Kriegsführung glaubte der Verwaltungsgerichtshof daher auch gar nicht mehr eingehen zu müssen.

Der palästinensische Beschwerdeführer selbst hat durch Angriffe der israelischen Streitkräfte schwerste persönliche Verluste erlitten: Seine Frau und sein Kind wurden im Februar 2024 bei einem Luftangriff getötet. Wenig später starben auch sein Vater und mehrere Brüder. Als mehrfach Binnenvertriebener lebt er heute unter menschenunwürdigen Bedingungen in einer provisorischen Unterkunft. Er macht geltend, dass die fortgesetzten deutschen Rüstungslieferungen an die israelischen Streitkräfte sein Leben und seine körperliche Unversehrtheit gefährdeten. Und dies mit gutem Grund: Berichte dokumentieren, dass Panzer der Typen Merkava und Namer gegen palästinensische Zivilist*innen eingesetzt werden – zuletzt etwa in Zeltlagern und nahe den Verteilstellen für Nahrungsmittel, gegenwärtig bei der Bodenoffensive auf Gaza Stadt.

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