Ein Basler Zivilgericht, das drei Zivilklagen eines indischen Bauern und zweier Ehefrauen verstorbener indischer Bauern behandelt, hat sich für zuständig erklärt und allen drei Kläger*innen unentgeltliche Rechtspflege bewilligt. Sie können damit ihren Fall in der Schweiz gegen den Agrochemiekonzern Syngenta weiterverfolgen.
Im Herbst 2017 erlitten im zentralindischen Yavatmal Hunderte von Bäuer*innen und Landarbeiter*innen beim Versprühen von Pestiziden auf Baumwollfeldern schwere Vergiftungen. 23 von ihnen starben. PAN India und Public Eye berichteten über den Fall und seine Folgen. Während Syngenta nach wie vor jede Mitverantwortung abstreitet, dokumentieren offizielle Polizeiprotokolle der lokalen Behörden, dass 96 Vergiftungsfälle (davon zwei mit Todesfolge) mit einem Syngenta-Insektizid namens „Polo“ in Verbindung stehen.
Im Juni 2021 reichten die Ehefrauen von zwei Bauern, die an der Pestizidvergiftung gestorben sind und ein Bauer, der eine schwere Vergiftung überlebt hatte, eine Zivilklage beim Zivilgericht Basel ein. Eine Basler Anwaltskanzlei („Schadenanwälte“) vertritt sie bei ihrer auf der Produktehaftung basierenden Schadensersatzklage. Die Kläger*innen geben an, da Polo verwendet zu haben, ein von Syngenta entwickeltes und vertriebenes Produkt. Dessen Wirkstoff (Diafenthiuron) stammte direkt aus der Schweiz.
Ein deutliches Signal für die Firma
Die Klage wurde beim erstinstanzlichen Gericht eingereicht, nachdem ein obligatorisches Schlichtungsverfahren vor einem Schweizer Friedensrichter ohne Einigung beendet worden war. Das Zivilgericht hat nun entschieden, dass die Kläger*innen unentgeltliche Rechtspflege für die Verfolgung ihrer Ansprüche erhalten, da ihnen die finanziellen Mittel dazu fehlen. Die Verfahren können somit fortgesetzt werden. Das Gericht entschied zudem, die drei Fälle getrennt zu behandeln statt sie miteinander zu verbinden, da sich bei jeder Klage unterschiedliche Beweisfragen stellen könnten.
Auch wenn das Gericht bisher noch keine Entscheidung in der Sache gefällt hat, sind diese Entscheide dennoch bemerkenswert und nicht nur für die drei Kläger*innen von Bedeutung. Es ist ein deutliches Signal, dass die Schweizer Justiz Klagen von Betroffenen behandeln wird, die im Ausland durch Tätigkeiten von Schweizer Unternehmen geschädigt wurden.