Berlin/Bogotá, 28. Juli 2017 – Die individuelle strafrechtliche Verantwortlichkeit von Vorgesetzten (engl. command responsibility) ist eines der wichtigsten juristischen Prinzipien in der internationalen Strafjustiz. Bei Völkerstraftaten handelt es sich um systematische Verbrechen, deswegen müssen auch die Hauptverantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden. Dazu gibt es völkerrechtlich entwickelte Standards wie den Artikel 28 des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH).
Kolumbien – als Mitgliedsstaat des IStGH – hat in der Umsetzung des Friedensabkommens zwischen Regierung und der FARC im April 2017 jedoch ein Gesetz im Kongress verabschiedet, das den Standards des IStGH nicht genügt.
„Bestätigt das kolumbianische Verfassungsgericht das Gesetz unverändert, droht die Straflosigkeit hoher Verantwortungsträger – vor allem innerhalb des Militärs – nicht nur fortzubestehen, sondern zementiert zu werden“, sagte Andreas Schüller, Leiter des Programmbereichs „Völkerstraftaten und Verantwortung“ des European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) in Berlin. „Sollte dies eintreten, müsste der IStGH einschreiten und die Ermittlungen gegen hochrangige Militärs in Kolumbien an sich ziehen.“ Auf genau diese völkerrechtliche Konsequenz hat das ECCHR das kolumbianische Verfassungsgericht in einem Amicus Curiae Brief (Rechtsgutachten), den es am 28. Juli 2017 im Rahmen der Überprüfung der Normen über die Sonderjustiz für den Frieden in Bogotá vorgelegt hat, hingewiesen.
Das ECCHR unterstreicht in dem Gutachten, dass die mehrfach geänderten Formulierungen des Gesetzes zu Lücken bei der Strafbarkeit führen, etwa wenn es um die effektive Kontrolle von militärischen Vorgesetzten über ihre nachgeordneten Einheiten geht, oder dass die Anforderungen an eine Strafbarkeit von Vorgesetzten durch eine Vielzahl von Bedingungen zu hoch gesetzt wird. Das Gutachten bezieht sich insbesondere auch auf das erste Urteil aufgrund von individueller strafrechtlicher Verantwortlichkeit von Vorgesetzten, die der IStGH im März 2016 im Fall Bemba fällte.
Kolumbien: ECCHR-Gutachten zur Verantwortlichkeit von Vorgesetzten in der Sondergerichtsbarkeit für den Frieden
27.07.2017
fälle (1)
Dokumente (1)
Wer wir sind
Dem Unrecht das Recht entgegensetzen – das ist das erklärte Ziel und die tägliche Arbeit des European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR).
Das ECCHR ist eine gemeinnützige und unabhängige Menschenrechtsorganisation mit Sitz in Berlin. Sie wurde 2007 von Wolfgang Kaleck und weiteren internationalen Jurist*innen gegründet, um die Rechte, die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte sowie anderen Menschenrechtsdeklarationen und nationalen Verfassungen garantiert werden, mit juristischen Mitteln durchzusetzen.
Gemeinsam mit Betroffenen und Partner*innen weltweit nutzen wir juristische Mittel, damit die Verantwortlichen für Folter, Kriegsverbrechen, sexualisierte Gewalt, wirtschaftliche Ausbeutung und abgeschottete Grenzen nicht ungestraft davonkommen.
Pressekontakt
Maria Bause
T: +49 30 69819797
M: presse@ecchr.eu
Philipp Jedamzik
T: +49 30 29680591
M: presse@ecchr.eu