Klimaklage gegen Holcim: Entscheidung rückt näher

Indonesische Fischer:innen fordern Schutz ihrer Rechte

03.09.2025

Die Hauptverhandlung in der Klimaklage von vier indonesischen Fischer*innen gegen den Schweizer Zementkonzern Holcim ist am Mittwoch vor dem Zuger Kantonsgericht ohne eine Entscheidung zu Ende gegangen. Ob die Kläger*innen den beantragten Rechtsschutz und damit Zugang zu Klimagerechtigkeit erhalten werden, bleibt damit vorerst offen. Sie verlangen von Holcim Entschädigung für erlittene Klimaschäden, die finanzielle Beteiligung an Flutschutzmaßnahmen sowie die schnelle Reduktion der CO2-Emissionen. Wann das Gericht seine Entscheidung kommunizieren wird, ist offen.


Arif Pujiantos Heimat, die indonesische Insel Pari, wird seit einiger Zeit immer stärker überflutet. Dabei richtet das Wasser in seinem Haus regelmässig Schäden an. Der Grund ist für den 54-jährigen Mechaniker klar: «Wegen des Klimawandels steigt der Meeresspiegel, und deswegen wird unsere flache Insel zunehmend überschwemmt». Dies bedroht seine Existenz – obschon er nichts zur Klimaerwärmung beigetragen hat. Gegen diese Ungerechtigkeit setzen sich Arif Pujianto, Ibu Asmania, Pak Bobby und Edi Mulyono zur Wehr. Ende Januar 2023 haben sie beim Kantonsgericht Zug Klage gegen den Schweizer Zementkonzern Holcim eingereicht, der mit seinen massiven CO2-Emissionen maßgeblich zum Klimawandel beigetragen hat.

Vor dem Zuger Kantonsgericht Zug ging es am Mittwoch um die Frage, ob das Gericht die Forderungen der vier Kläger*innen zulassen wird. Wann das Gericht die entsprechende Entscheidung kommunizieren wird, blieb nach der Verhandlung offen. Ibu Asmania, Arif Pujianto, Pak Bobby und Edi Mulyono hoffen, dass sie für ihre Forderungen in der Schweiz Zugang zu Rechtsschutz erhalten. «Wir sind optimistisch», erklärte Ibu Asmania, «schließlich geht es um unsere Existenz». Vorangegangen war eine Verhandlung, in welcher die Auswirkungen der Klimakrise in der Heimat der Klagenden auch im Zuger Gerichtssaal spürbar wurde.

Premiere in Schweizer Gerichtssälen

Ein besonders eindrücklicher Moment ergab sich, als die Klägerin Ibu Asmania selbst das Wort ergriff. Während ein Großteil der Diskussion zwischen den Anwält*innen stattfand, hörten die Richter*innen und das Publikum dabei das erste Mal unmittelbar die Realität und die Forderungen einer vom Klimawandel bedrohten Person aus dem Globalen Süden. « Ich spüre die Auswirkungen des Klimawandels jeden Tag am eigenen Leib. Wo sollen wir hin, wenn unsere Insel untergeht?», sagte Ibu Asmania. « Aber wir haben noch Hoffnung auf eine Zukunft auf unserer Insel. Jede Tonne CO2 zählt für uns. Jeder Dollar für Anpassungsmaßnahmen und Schadensbehebung zählt. Es geht um unsere Zukunft.»

Auch sonst war die Verhandlung eine Premiere in Schweizer Gerichtssälen: Zum ersten Mal standen Menschen aus dem Globalen Süden, welche die Folgen des Klimawandels unmittelbar spüren, Vertreter*innen eines Weltkonzerns gegenüber, der für ihre Situation maßgeblich mitverantwortlich ist. «Wir hatten das Gefühl, dass unsere Situation und unsere Argumente ernst genommen wurden», erklärte Arif Pujianto nach der Verhandlung. «Das ist für uns wichtig.» Doch nun geht es darum, den Klagenden Zugang zu Rechtsschutz zu gewähren und ihre Forderungen nach Holcims Verantwortung inhaltlich zu prüfen. Die Kläger*innen und ihre Anwältin konnten überzeugend darstellen, dass die rechtlichen Voraussetzungen dafür gegeben sind. Der Klimawandel und seine Folgen dürfen im Schweizer Zivilrecht kein rechtsfreier Raum sein.

Bestätigung der rechtlichen Entwicklung

Das Zulassen der Forderungen würde sich in eine Reihe von Entscheidungen und Gutachten des Internationalen Gerichtshofs (IGH), des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und zahlreicher nationaler Gerichte einfügen, die bereits rechtliche Pflichten für Staaten und Unternehmen in Bezug auf den Klimawandel und seine Folgen definiert haben. Die Entwicklung ist klar: Große Treibhausgas-Emittenten werden zunehmend zur Verantwortung gezogen. So entschied das deutsche Oberlandesgericht Hamm im Frühjahr, dass «Carbon Majors» – wie Holcim – grundsätzlich für die Kosten des Klimawandels haftbar gemacht werden können. Und der Internationale Gerichtshof in Den Haag hat Ende Juli auf Initiative des Inselstaates Vanuatu den Schutz vor dem Klimawandel zur völkerrechtlichen Pflicht erklärt.

In den Tagen vor der Hauptverhandlung hatten sich Ibu Asmania und Arif Pujianto mit zahlreichen Unterstützer*innen in der Schweiz getroffen. Treffen mit Politiker:innen und Vertreter*innen der UNO sind für die kommenden Tage geplant. «Wir erleben viel Solidarität und Unterstützung, dafür sind wir sehr dankbar», erklärte Ibu Asmania. «Das gibt uns die Kraft, weiter für unsere Rechte und für Zugang zu Klimagerechtigkeit zu kämpfen». Auch HEKS, ECCHR und WALHI werden sich weiterhin für die zentrale Forderung der Klimagerechtigkeit einsetzen: Wer die Klimakrise verursacht hat, soll für deren Kosten geradestehen.


Mehr Informationen und Materialien finden Sie hier:


Das Schweizer Hilfswerk HEKS, das European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) und die indonesische Umweltorganisation WALHI unterstützen die Klimaklage der Menschen auf der Insel Pari mit der Kampagne «Call for Climate Justice» .

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Das ECCHR ist eine gemeinnützige und unabhängige Menschenrechtsorganisation mit Sitz in Berlin. Sie wurde 2007 von Wolfgang Kaleck und weiteren internationalen Jurist*innen gegründet, um die Rechte, die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte sowie anderen Menschenrechtsdeklarationen und nationalen Verfassungen garantiert werden, mit juristischen Mitteln durchzusetzen.

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