Klage gegen KiK: Landgericht Dortmund darf Verfahren nicht an Verjährung scheitern lassen!

05.06.2018

Berlin, 5. Juni 2018 – Verjährt, vergangen, verfallen – mit dieser Position versucht das deutsche Textilunternehmen KiK, sich seiner Sorgfaltspflicht und seiner Mitverantwortung für die 260 Toten des Brands in seiner Zulieferfabrik am 11. September 2012 in Karatschi (Pakistan) zu entziehen. Das Landgericht Dortmund muss nun entscheiden, ob die Ansprüche von vier Betroffenen des Fabrikbrands verjährt sind. Ein Rechtsgutachten für das Gericht geht davon aus, dass die Ansprüche nach pakistanischem Recht verjährt sein könnten. Dem widersprechen das European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) und sein Kooperationsanwalt Remo Klinger, der die pakistanischen Kläger vor Gericht vertritt. Nach deutschem Recht sind die Ansprüche unstreitig nicht verjährt.

KiK hatte zunächst einem Verzicht auf die Verjährung zugestimmt und diesen erst zwei Jahre nach Einreichung der Klage in Dortmund für unwirksam erklärt. „KiK flüchtet sich mit Tricks in die Verjährung, um sich vor Gericht nicht den Sachfragen stellen zu müssen“, sagte Miriam Saage-Maaß vom ECCHR. Sie appelliert an das Gericht: „Das Verfahren darf nicht an der Frage der Verjährung scheitern! Es geht um die grundsätzliche Frage nach der Verantwortung transnationaler Unternehmen für ihre Tochterfirmen und Zulieferer.“

Rechtsanwalt Klinger, der die Kläger aus Pakistan in Deutschland vertritt, erläutert: „Im November 2014 hatte ich mit KiK einen Verjährungsverzicht vereinbart.“ Dies sei Voraussetzung für die anschließenden Entschädigungsverhandlungen gewesen. „Wenn ein deutscher Rechtsanwalt mit einem anderen deutschen Rechtsanwalt eines deutschen Unternehmens einen Verjährungsverzicht vereinbart, den es so nur im deutschen Recht gibt, dann haben sich die Parteien auch auf die Anwendung des deutschen Rechts für die Beurteilung der Verjährungsfrage geeinigt.“ Daher könne keine Verjährung eingetreten sein.

Saage-Maaß betont die grundlegende Bedeutung des Verfahrens gegen KiK: „Den Betroffenen geht es um viel mehr als um Geld: Sie fordern Zugang zu Recht. Sie wollen, dass die Mitverantwortung von KiK für den Fabrikbrand in Pakistan vor einem deutschen Gericht verhandelt wird.“ Das ECCHR und Rechtsanwalt Klinger kündigten an: „Wir werden die Kläger aus Pakistan weiter mit allen rechtlichen Mitteln unterstützen!“

Das Landgericht Dortmund beschäftigt sich seit März 2015 mit der Zivilklage gegen KiK, die vier Pakistaner – ein Überlebender und drei Hinterbliebene des Fabrikbrands – auf Initiative des ECCHR und mit Unterstützung von medico international einreichten. Bei dem Brand in der Textilfabrik, die hauptsächlich für KiK produzierte, starben 260 Menschen.

fälle (1)

Dokumente (1)

Wer wir sind

Dem Unrecht das Recht entgegensetzen – das ist das erklärte Ziel und die tägliche Arbeit des European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR).

Das ECCHR ist eine gemeinnützige und unabhängige Menschenrechtsorganisation mit Sitz in Berlin. Sie wurde 2007 von Wolfgang Kaleck und weiteren internationalen Jurist*innen gegründet, um die Rechte, die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte sowie anderen Menschenrechtsdeklarationen und nationalen Verfassungen garantiert werden, mit juristischen Mitteln durchzusetzen.

Gemeinsam mit Betroffenen und Partner*innen weltweit nutzen wir juristische Mittel, damit die Verantwortlichen für Folter, Kriegsverbrechen, sexualisierte Gewalt, wirtschaftliche Ausbeutung und abgeschottete Grenzen nicht ungestraft davonkommen.

Pressekontakt

Maria Bause
T: +49 30 69819797
M: presse@ecchr.eu

Philipp Jedamzik
T: +49 30 29680591
M: presse@ecchr.eu

ANMELDUNG PRESSEVERTEILER

Presse

Archiv