Wir sind der Überzeugung, dass die Bundesregierung aus völkerrechtlichen Gründen keine Kriegswaffen nach Israel liefern darf, die in Gaza zum Einsatz kommen. Deshalb hat das ECCHR im Namen von fünf im Gazastreifen lebenden Palästinensern, deren Familienangehörige bei israelischen Raketenangriffen getötet wurden, am 11. April 2024 Klage gegen deutsche Kriegswaffenexporte eingereicht. Die Klage haben wir mit Unterstützung des Palestinian Center for Human Rights (PCHR) in Gaza, dem Al Mezan Center for Human Rights in Gaza und der Menschenrechtsorganisation Al Haq aus Ramallah eingereicht. Es gibt Gründe, dass Deutschland seine nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz geforderten völkerrechtlichen Verpflichtungen verletzt. Insbesondere machen die Kläger Verstöße gegen die gemeinsame europäische Rüstungskontrolle, den Vertrag über den Waffenhandel, die Völkermordkonvention sowie die Genfer Konventionen geltend. Im Kern richtet sich unsere Klage gegen die Art und Weise der israelischen Kriegsführung und ist auf den Widerruf bereits erteilter Ausfuhrgenehmigungen sowie auf den Stopp künftiger Lieferungen gerichtet.
„Die Ablehnung der Klage vor dem Verwaltungsgericht Berlin ist bedrückend, unsere fünf Kläger aus Gaza hatten darauf gehofft, in Deutschland insoweit Gerechtigkeit zu erfahren. Unser Antrag scheiterte vor allem daran, dass gegenwärtig seitens der Bundesregierung keine Kriegswaffen nach Israel genehmigt werden. Damit gibt es juristisch nichts, was man im Rahmen eines Verfahrens angreifen könnte. Das Gericht bestreitet auch in keiner Weise, dass unsere palästinensischen Mandanten grundsätzlich Anspruch darauf haben, gehört zu werden. Es ist als kleiner Fortschritt zu verbuchen, dass die Bundesregierung seit Januar 2024 keine Kriegswaffen mehr nach Israel genehmigt hat. Hier zeigt sich eine veränderte Genehmigungspraxis, die wir als Reaktion auf die Kriegsführung Israels verstehenund auf die internationale Kritik daran zurückführen. Positiv an diesem Beschluss ist der Umstand, dass die Bundesregierung nun sehr genau bei kommenden Waffenexporten hinschauen muss, ob die israelische Armee damit völkerrechtswidrige Einsätze in Gaza durchführt. Hier stellen wir ein erhöhtes Problembewusstsein fest“, so Alexander Schwarz, Völkerstrafrechtsexperte am ECCHR.
„Inwieweit wir Rechtsmittel gegen diesen Beschluss einlegen, werden wir prüfen. Unabhängig von diesem Beschluss sollte die Bundesregierung aber nicht nur begründen, warum ihre Waffenlieferungen nach Israel unbedenklich wären, sondern sich aktiv für eine umfassende Klärung der aktuelle Vorwürfe vor dem Internationalen Strafgerichtshof gegen Israel und die Hamas einsetzen. Das heißt vor allem auch, dass etwaige Haftbefehle und Ermittlungen selbst gegen israelische Politiker in dem Sinne unterstützt werden, wie die Bundesregierung auch andere Ermittlungen des IStGH in der Vergangenheit unterstützt hat".
Als ECCHR sind wir davon überzeugt, dass unsere Anträge, wie auch die anhängigen Verfahren vor den zwei internationalen Gerichtshöfen in Den Haag, mit dazu beigetragen hat, dass die Bundesregierung mit ihren Waffenlieferungen an einen Partnerstaat, der im dringenden Verdacht steht in Gaza Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen zu haben, aktuell sehr vorsichtig umgeht.
Im Namen der fünf palästinensischen Kläger möchten wir betonen, dass der andauernde Krieg in Gaza beendet werden muss. Die noch verbliebenden israelischen Geiseln müssen freikommen und die palästinensische Bevölkerung hat ein elementares Recht auf Schutz und Unversehrtheit, so wie es die israelische Bevölkerung hat.